Hä!!?!?? Also wenn ich eine Anlage mit ABE am Moped habe und diese nicht eingetragen ist, da ja ABE, dann ist die jetzt illegal? Das zeigst du mir bitte schriftlich den Quatsch!
Ich glaube du hast den Gesetztestext falsch interpretiert.
kurzer Auszug aus der Presse:
Kurz und knapp
Auspuffanlagen mit manuell betätigtem Klappensystem sind nach Euro 3 legal nur in geschlossenem Zustand auf öffentlicher Straße zu bewegen. Der Schalter zur Betätigung der Klappen darf nicht am Lenker sitzen. Nach Euro 4 sind solche Systeme ganz verboten.Auspuffanlagen mit elektronischem Soundmanagement sind auch unter Euro 4 weiterhin legal. Für Maschinen, die unter Euro 3 typ- und erstzugelassen sind, gilt hinsichtlich der Nachrüstanlagen weiterhin dieser Standard. Außerdem gibt es Bestandsschutz, Euro 4 ist nicht rückwirkend. Bei Modellen mit einer Erstzulassung (ab 1.1.2017) respektive Homologation unter Euro 4 (ab 1.1.2016) hat auch der Nachrüstauspuff die Standards dieser Norm zu erfüllen.
Also. Mechanisch geregelt war schon immer verboten, so wie Penzel und Co, elektronisch geregelt war und ist immer legal, außer der sogenannte Werkstattmodus sprich Knopf am Lenker, und ja es gibt Bestandsschutz, es steht ja geschrieben das Euro4 nicht rückwirkend gilt,also nicht anwendbar auf Euro3.
Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von Mondeo am 03.08.2018 00:01.