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Forum » Modelllinien » Trike (Milwaukee-Eight, Twin Cam) und Gespanne » Was ist eintragungspflichtig?

Was ist eintragungspflichtig?

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Was ist eintragungspflichtig?

Avatar (Profilbild) von wolf_t
wolf_t ist offline wolf_t · 640 Posts seit 01.08.2013
aus Roth, Mittelfranken
fährt: 2003 Electra Glide
wolf_t ist offline wolf_t
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640 Posts seit 01.08.2013
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aus Roth, Mittelfranken

fährt: 2003 Electra Glide
Neuer Beitrag 19.11.2018 16:17
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Auf der Suche nach einem Gespann habe ich diese in der näheren Auswahl:

Harley-Davidson Heritage Softail Classic FLSTC    
Erstzulassung 04/2014      
24.000 km       
Walter Gespann     

Rückwärtsgang  
Autoreifen hinten  
Jekill & Hyde Auspuff elektrisch verstellbar mit ABE
Garmin Navi   
Gepäckträger an der Sissybar 
Chromarmaturen  
Sturzbügel vorn und hinten 
Highwayfußrasten 
 Stage I Luftfilter  
Power Vision Mapping


Im Schein sind nur die Sachen mit Beiwagen und Reifen eingetragen.

Was ist mit Luftfilter, Mapping, Rückwärtsgang?

Braucht man das nicht eintragen?

        

Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
aus Frankfurt am Main
fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
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2945 Posts seit 29.05.2017 aus Frankfurt am Main

fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Neuer Beitrag 19.11.2018 16:19
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Selbstverständlich muss das eingetragen sein

Shadow ist offline Shadow · 2412 Posts seit 11.03.2013
aus Ostenholz
fährt: RATglide
Shadow ist offline Shadow
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2412 Posts seit 11.03.2013 aus Ostenholz

fährt: RATglide
Neuer Beitrag 19.11.2018 16:58
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zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Selbstverständlich muss das eingetragen sein

wenn dafür ne ABE besteht nicht, aber das Mapping ist zu 100% nicht eintragungsfähig!

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eule11568 ist offline eule11568 · 188 Posts seit 16.05.2016
aus Steißlingen
fährt: Sportster 1200 Bj.94
eule11568 ist offline eule11568
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aus Steißlingen

fährt: Sportster 1200 Bj.94
Neuer Beitrag 19.11.2018 23:02
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zum zitierten Beitrag Zitat von wolf_t
Auf der Suche nach einem Gespann habe ich diese in der näheren Auswahl:

Harley-Davidson Heritage Softail Classic FLSTC    
Erstzulassung 04/2014      
24.000 km       
Walter Gespann     

Rückwärtsgang  
Autoreifen hinten  
Jekill & Hyde Auspuff elektrisch verstellbar mit ABE
Garmin Navi   
Gepäckträger an der Sissybar 
Chromarmaturen  
Sturzbügel vorn und hinten 
Highwayfußrasten 
 Stage I Luftfilter  
Power Vision Mapping


Im Schein sind nur die Sachen mit Beiwagen und Reifen eingetragen.

Was ist mit Luftfilter, Mapping, Rückwärtsgang?

Braucht man das nicht eintragen?

Zusatzfußrasten müssen eingetragen werden. Sind diese an der Org Halterung befestigt, dann nicht.
Der Luftfilter selber nicht, aber das Mapping, dafür benötigst du aber ein Datenblatt mit der Leistung, die du jetzt hast, vom Hersteller.
Der Sturzbügel darf nicht breiter sein als der Lenker, dann Eintragungsfrei.
Das ein Rückwertsgang eingetragen werden muss, wäre mir neu.
 

__________________
Grüße Uli/Eule

Der Weg ist das Ziel.


Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
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Mondeo ist offline Mondeo · 9607 Posts seit 17.06.2015
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fährt: Softail Slim
Neuer Beitrag 19.11.2018 23:23
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Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.

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eule11568 ist offline eule11568 · 188 Posts seit 16.05.2016
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fährt: Sportster 1200 Bj.94
Neuer Beitrag 20.11.2018 09:21
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zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.

Nehmen wir einmal an, man verbaut sich ein Lebenslangen Luftilter alla K&N.
Dieser selber ist nicht Eintragungspflichtig. Ein anders Gehäuse mit Filter da gebe ich dir recht ist aber in dem Fall auch etwas anderes.
Er schrieb aber nur den Filter. Wäre jetzt das Mapping nicht, wäre der Filter nicht Eintragungspflichtig.
Nur durch die Leistungssteigerung muss dieser eingetragen werden.
Das muss eigentlich jeder, der sein Fahrzeug anders bedüst, oder ein Mapping einspielt ob mit oder ohne
anderen Luftfilter. Denn erst dann ist es eine Veränderung der Leistung des Motors und diese geänderte Leistung
muss eingetragen werden.

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Grüße Uli/Eule

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Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
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Neuer Beitrag 20.11.2018 10:12
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zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.

Nehmen wir einmal an, man verbaut sich ein Lebenslangen Luftilter alla K&N.
Dieser selber ist nicht Eintragungspflichtig. Ein anders Gehäuse mit Filter da gebe ich dir recht ist aber in dem Fall auch etwas anderes.
Er schrieb aber nur den Filter. Wäre jetzt das Mapping nicht, wäre der Filter nicht Eintragungspflichtig.
Nur durch die Leistungssteigerung muss dieser eingetragen werden.
Das muss eigentlich jeder, der sein Fahrzeug anders bedüst, oder ein Mapping einspielt ob mit oder ohne
anderen Luftfilter. Denn erst dann ist es eine Veränderung der Leistung des Motors und diese geänderte Leistung
muss eingetragen werden.

Der Luftfilter muss deswegen eingetragen werden, da geprüft wir ob sich die Abgaswerte und das Geräuschverhalten ändert, deswegen liegen den TÜV LuFi Kits auch diese lustigen Bleche mit bei, die das laute Ansauggeräusch und zu tiefes Einatmen verhindern sollen.
Bestimmt keine Mehrleistung, genau das Gleiche gillt auch fürs mapping.
Zudem musst du ertmal überhaupt auf die Serienleistung kommen fröhlich

Mondeo ist offline Mondeo · 9607 Posts seit 17.06.2015
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fährt: Softail Slim
Neuer Beitrag 20.11.2018 19:11
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zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.

Nehmen wir einmal an, man verbaut sich ein Lebenslangen Luftilter alla K&N.
Dieser selber ist nicht Eintragungspflichtig. Ein anders Gehäuse mit Filter da gebe ich dir recht ist aber in dem Fall auch etwas anderes.
Er schrieb aber nur den Filter. Wäre jetzt das Mapping nicht, wäre der Filter nicht Eintragungspflichtig.
Nur durch die Leistungssteigerung muss dieser eingetragen werden.
Das muss eigentlich jeder, der sein Fahrzeug anders bedüst, oder ein Mapping einspielt ob mit oder ohne
anderen Luftfilter. Denn erst dann ist es eine Veränderung der Leistung des Motors und diese geänderte Leistung
muss eingetragen werden.

Stage 1 Luftfilter hat er geschrieben also TÃœV

Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
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fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
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Neuer Beitrag 20.11.2018 19:35
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zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Sicherlich muß der Lufi auch rein, wenn der nicht ab Werk verbaut war.

Nehmen wir einmal an, man verbaut sich ein Lebenslangen Luftilter alla K&N.
Dieser selber ist nicht Eintragungspflichtig. Ein anders Gehäuse mit Filter da gebe ich dir recht ist aber in dem Fall auch etwas anderes.
Er schrieb aber nur den Filter. Wäre jetzt das Mapping nicht, wäre der Filter nicht Eintragungspflichtig.
Nur durch die Leistungssteigerung muss dieser eingetragen werden.
Das muss eigentlich jeder, der sein Fahrzeug anders bedüst, oder ein Mapping einspielt ob mit oder ohne
anderen Luftfilter. Denn erst dann ist es eine Veränderung der Leistung des Motors und diese geänderte Leistung
muss eingetragen werden.

Stage 1 Luftfilter hat er geschrieben also TÃœV

Nur mit dem Kit, ansonsten nicht.

Mondeo ist offline Mondeo · 9607 Posts seit 17.06.2015
aus Heppenheim (Bergstraße)
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Neuer Beitrag 20.11.2018 20:17
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Das alte Thema wieder. Ich habe Stage 1 und das ganze ohne Kit mit TÃœV

Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
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fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Neuer Beitrag 20.11.2018 20:21
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Du meinst, du hast eine Eintragung Augenzwinkern

Mondeo ist offline Mondeo · 9607 Posts seit 17.06.2015
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fährt: Softail Slim
Neuer Beitrag 20.11.2018 21:03
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Ja in Verbindung mit meiner Miller. Aber wurde ja schon ausführlich auch hier im Forum besprochen 

Long John ist offline Long John · 132 Posts seit 28.02.2018
fährt: Road Glide Spezial
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132 Posts seit 28.02.2018
fährt: Road Glide Spezial
Neuer Beitrag 24.11.2018 11:52
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was für ein durcheinander eintragen, nichteintragen, eintragenAugen rollen und warum sollte ein Mapping eingetragen werden? Mapping ist doch nicht gleich Leistungssteigerung. Und wer bitte sollte ein Mapping am Straßenrand erkennen verwirrt  Außer es hat jemand nen Aufkleber auf dem Tank ( ACHTUNG Power Vision Mapping ACHTUNG)fröhlich

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eule11568 ist offline eule11568 · 188 Posts seit 16.05.2016
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fährt: Sportster 1200 Bj.94
Neuer Beitrag 24.11.2018 12:06
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Mehr Luft = Zu mageres Gemisch = Motorschaden.
Also mehr Sprit. Dadurch unweigerlich mehr Leistung....  Es interessiert so lange
keinen, bis Menschen zu Schaden kommen. Dann ist es aber zu spät.
Das sollte jedem klar sein. Die einen können damit Leben,
die anderen eben nicht. Der Themen Verfasser wahrscheinlich nicht.
Wenn die Versicherung sich ihr Geld vom Fahrzeughalter
wiederholen darf, wird sie es auch tun.

__________________
Grüße Uli/Eule

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Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
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Neuer Beitrag 24.11.2018 13:27
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zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
Mehr Luft = Zu mageres Gemisch = Motorschaden.
Also mehr Sprit. Dadurch unweigerlich mehr Leistung....  Es interessiert so lange
keinen, bis Menschen zu Schaden kommen. Dann ist es aber zu spät.
Das sollte jedem klar sein. Die einen können damit Leben,
die anderen eben nicht. Der Themen Verfasser wahrscheinlich nicht.
Wenn die Versicherung sich ihr Geld vom Fahrzeughalter
wiederholen darf, wird sie es auch tun.

Was erzählst du da für ein Unsinn?
Man man man, die Versicherung wird da gar nichts tun können, Versicherungen können max. 17% der Schadenhöhe einklagen mehr nicht und das nur bei Fahrlässigkeit.
Diese gilt nur bei Alkohol oder bei Drogen an Steuer und das ist auch noch abhängig von deiner Versicherung.
Bei Einspritzanlagen ist das sowieso kein Thema, das Gemisch regelt nach, wird es zu Mager, geht dir die Motorkontrolleuchte an, fertig.
 

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