Milwaukee V-Twin - Harley-Davidson Forum & Community
Suche
Harley-News Registrieren User-Map Suche FAQ Regeln Start
Suche
» Hallo Gast [anmelden|registrieren]
Forum » Modelllinien » Trike (Milwaukee-Eight, Twin Cam) und Gespanne » Was ist eintragungspflichtig?

Was ist eintragungspflichtig?

« vorherige

Was ist eintragungspflichtig?

Avatar (Profilbild) von eule11568
eule11568 ist offline eule11568 · 188 Posts seit 16.05.2016
aus Steißlingen
fährt: Sportster 1200 Bj.94
eule11568 ist offline eule11568
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
188 Posts seit 16.05.2016
Avatar (Profilbild) von eule11568
aus Steißlingen

fährt: Sportster 1200 Bj.94
Neuer Beitrag 24.11.2018 15:18
Zum Anfang der Seite springen

Ist dein Fahrzeug verändert erlischt die Betriebserlaubnis ohne Eintragung.
Du dürftest damit also nicht mehr auf die Straße ohne ein Überführugns /- Probefahrtkennzeichen.
Die Versicherung hat das Recht, den geleisteten Anspruch bei Dir geltend zu machen.
17% (nach deiner Aussage I don`t now) bei einer Leistung von 150.000€ kann sich nicht jeder leisten, und die Summe ist gleich beisammen.
Aber dass muss jeder für sich selber entscheiden. Nur Unsinn ist das nun mal keiner.

__________________
Grüße Uli/Eule

Der Weg ist das Ziel.


Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen. unglücklich


 

Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
aus Frankfurt am Main
fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Booze ist offline Booze
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
2945 Posts seit 29.05.2017 aus Frankfurt am Main

fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Neuer Beitrag 24.11.2018 17:02
Zum Anfang der Seite springen

Die Versicherungen müssen erstmal alles regeln, dafür sind die ja auch da.
Was später ist entscheidet sowieso das Gericht und ein Gutachter.
Und wenn das nicht eingetragene Teil nicht die Unfallursache ist, kann dir sowieso keiner was. 

Moos ist offline Moos · 13615 Posts seit 27.11.2010
aus Bayrisch Schwaben
fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Moos ist offline Moos
~~ MOD ~~
star3star3star3star3star3
13615 Posts seit 27.11.2010 aus Bayrisch Schwaben

fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Neuer Beitrag 24.11.2018 18:48
Zum Anfang der Seite springen

Kenne diese ominöse 17% Regelung auch nicht und kann sie mir auch nicht vorstellen. Wenn ich daran denke wie hoch meine Deckungssumme bei den KFZ-Versicherungen ist, da würde ich mein Leben lang bezahlen. Ich kenne nur die 5.000 € Grenze, bis zu der einen die Versicherung belangen kann. Komischerweise erzählen alle immer nur davon, kennen tut aber keiner einen dem das passiert ist.
Als mir ein Reh ins Motorrad gelaufen ist, hatte ich den Hypercharger dran ohne Eintragung. Das hat weder die Bullen vor Ort noch den Sachverständigen danach interessiert. Und der hat den sogar begutachten müssen, da beschädigt. Jetzt ist er aber legalisiert. Augenzwinkern

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.

Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
aus Frankfurt am Main
fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Booze ist offline Booze
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
2945 Posts seit 29.05.2017 aus Frankfurt am Main

fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Neuer Beitrag 24.11.2018 19:03
Zum Anfang der Seite springen

Goggle sagt:
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Regressforderung allerdings auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Dieses Limit gilt, wenn eine Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls vorlag. Es gibt aber auch Pflichtverletzungen, die erst nach dem Versicherungsfall eintreten. Das kann beispielsweise eine relevante Verletzung der Mitwirkungs- oder Schadenminderungspflicht sein. In diesem Fall reduziert sich die maximale Höhe der Regressforderung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auf 2.500 Euro.Dabei ist es unerheblich, ob ein solcher Verstoß grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Versicherungsnehmer begangen wird. Lediglich ein Dieb, der ein versichertes Fahrzeug stiehlt, kann vollständig in Regress genommen werden. Liegen Pflichtverletzungen sowohl vor als auch nach Eintritt des Versicherungsfalls vor, ist eine Zusammenführung der Maximalbeträge möglich, sodass Regressforderungen bis zu 7.500 Euro zulässig sind.

Moos ist offline Moos · 13615 Posts seit 27.11.2010
aus Bayrisch Schwaben
fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Moos ist offline Moos
~~ MOD ~~
star3star3star3star3star3
13615 Posts seit 27.11.2010 aus Bayrisch Schwaben

fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Neuer Beitrag 24.11.2018 19:22
Zum Anfang der Seite springen

Freude

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.

« vorherige