Ich würde den Versicherungsvertrag von einem Profi prüfen lassen.
Grundsätzlich kommt es darauf an, wie die Versicherungsbedingungen aussehen. Üblicherweise zahlen die Versicherungen nur den Wiederbeschaffungswert, der aus dem Netto KP und der MWst besteht.
Wird das Fahrzeug nicht wieder beschafft, fällt auch keine Mwst an, daher hält sie die Versicherung als "Zwangskredit" zurück.
Das ist, soweit mir bekannt, auch durch die jüngste Rechtssprechung abgesichert.
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HD RK Police 2018