zum zitierten Beitrag
Zitat von Moos
Wie sollen dies Geräte eigentlich erkennen ob da nicht einel laute Klappenanlage montiert ist, die in der da zulässigen Geschwindigkeit legal offen war.
Eine Klappenanlage ist offen in keinem Fahrzustand/ keiner Geschwindigkeit legal, da sie offen grundsätzlich lauter ist als die Grenzwerte es zulassen. Das weiß jeder, das weiß die Politik, das wissen die Polizisten, das weiß der TÜV. In Deutschland gibt es aber nun mal festgelegte Messverfahren und nur diese sind verwertbar. Wenn die Klappe also in dem Messverfahren in dem speziellen Bereich geschlossen ist, ist sie nicht zu laut. (Daher gesetzlich alles immer sehr grau mit den Klappen und wird künftig sicherlich ganz verboten, aber anderes Thema.) Und das meine ich damit, dass es nun mal standardisierte Messverfahren gibt auf denen unsere ganze Grenzwertpolitik ja basiert. Das kann man nicht mal eben ändern
Und deswegen funktionieren diese Messgeräte an der Straße nicht. Wie soll denn eine Lärmquelle zu 100% genau geortet werden? Das ist Hightech-Militärtechnik, die Millionen kostet. Ich glaube nicht, dass dies in solchen Geräten verbaut ist.
Wie soll denn bewiesen werden, dass ich es war?
Und wie schon mehrfach erwähnt -und das ist eh das Totschlagargument - ich kann nur gegen bestimmte Grenzwerte messen. Und die gültigen Grenzwerte beziehen sich auf festgelegte Messverfahren. Das ist gesetzlich verankert. Unter das festgelegte Messverfahren fallen die "Straßengeräte" nicht.
Und btw. eine Klappenanlage würde keiner Fahrgeräuschmessung standhalten. Das Moped würde sofort stillgelegt. Damit es aber zu einer Fahrgeräuschmessung kommt, muss eine Standgeräuschmessung negativ ausfallen und das tut es eben bei Klappenanlagen nicht, siehe oben
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"