Was'n hier los Leute?
Das ist Sturm im Wasserglas. Zuerst mal: Reifenhersteller geben keine Freigaben, da hat fnu recht. Das sind Empfehlungen. Denen kann der TÜV folgen, muss er aber nicht. Macht er aber meist, da wirklich Fahrversuche dahinter stecken und der TÜvler, der im blauen Kittel mit 30 Jahre altem Bell Helm einmal um die Halle dödelt, nicht wirklich feststellen kann, ob das so alles richtig ist.
UND: die Regelung gilt für Reifengrößen, die nicht in den Papieren stehen, aber eben auf der Empfehlung. Daher sollte man, möglichst vor dem HU Termin mit der Empfehlung zum Tüv und sich die Kombi eintragen lassen. Vorher, weil sie das meist nicht bei einer normalen HU mitmachen. Also besser fragen.
Das scheint aber nicht zu gelten für gebundenen Freigaben. Bedeutet: hast du schon den 260, 280 oder sonstwas drin und kommst nun mit nem Nachfolgemodell, dann bist du nicht gezwungen. So lese ich den letzten Fakt jedenfalls. Es gilt also nur für Größenänderungen oder Reifentyp Änderung. Aber letzteres macht bei unseren Kisten keiner. Sieht mit Stollenreifen in 300 schon scheiße aus, daher wohl nicht....
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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder