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FXSB/SE Breakout: Position der hinteren LED Blinker

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FXSB/SE Breakout: Position der hinteren LED Blinker

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wolfkar ist offline wolfkar · 61 Posts seit 13.10.2019
aus Berching
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fährt: Road Glide Limited
Neuer Beitrag 25.10.2019 16:49
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Hallo zusammen,
nachdem ich meine Breakout nun gut zwei Wochen habe, ging sie heute zu meinem örtlichen HD Partner in Bayern, für großen Service.
Bei der ersten Begutachtung monierte er die Anbaulage der hinteren LED 3-fach Blinker, das würde so in Bayern nicht gehn.

Die Maschine stammt aus dem Saarland und wurde vor zwei Jahren dort vom örtlichen HD Partner für rund 8000€ so umgebaut, mit Tüv Gutachten zum Eintragen.
Zudem mittlerweile schon wieder dort Tüv vorgefahren, ohne Mängel.

Seht selbst auf dem Bild. Was sind eure Erfahrungen bei uns in Bayern bei z.B. Polizeikontrollen und Tüv Abnahmen (richtet sich natürlich vorrangig an die bayerischen Breakout Kollegen).

Danke vorab für ein paar Meinungen 

Karl
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Vinchi ist offline Vinchi · 1998 Posts seit 15.02.2014
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fährt: Softail Breakout 2014
Neuer Beitrag 25.10.2019 20:47
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Ja, es ist richtig, bei erster strengeren Kontrolle gehst du zu Fuß nach Hause. Benutze Suchfunktion hier oder google, es wurde hier schon mehrmals  darüber geschrieben. Leider habe ich keine genauere Vorgaben zu den Winkel und dem Abstand.
Aber OT eine Frage: was wurde denn hier für 8K umgebaut, wenn  nicht mal der LuFi offen ist?

wolfkar ist offline wolfkar · 61 Posts seit 13.10.2019
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fährt: Road Glide Limited
Neuer Beitrag 25.10.2019 20:56
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So grob Reifen 260, Fender, Blinker eben, Tiefer, Fußrasten, Kennzeichenhalter, Sitz mit Polsterung und Auspuff.

Was gibt es denn für Umbaualternativen an Blinkern für so nen Fender ?
 

Mondeo ist offline Mondeo · 9607 Posts seit 17.06.2015
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Neuer Beitrag 25.10.2019 22:20
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Weiter hinten am Fender. Die Teile sind zu weit vorne.

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 25.10.2019 23:19
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ECE R 53 

6.3. FAHRTRICHTUNGSANZEIGER
...
6.3.3.3. in Längsrichtung: Der Abstand nach vorn zwischen dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger und der Querebene, die die hinterste Grenze der „Länge über alles“ des Fahrzeugs markiert, darf höchstens 300 mm betragen.
6.3.4. Geometrische Sichtbarkeit Horizontalwinkel: 20° nach innen und 80° nach außen Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe der Leuchten kleiner als 750 mm ist.

Einschränkend ist anzumerken das in StVZO §53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler unter Absatz 5 lediglich  "Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein" steht.
In §54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger ist ebenfalls keine Distanz zum Fahrzeugheck angegeben.

Deshalb ist es durchaus möglich das TÜV bzw. Dekra das schon mal durchgehen lassen. Die Rennleitung eher nicht.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.

BoBBer07 ist offline BoBBer07 · 160 Posts seit 29.08.2018
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BoBBer07 ist offline BoBBer07
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Neuer Beitrag 25.10.2019 23:26
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Guckst du hier:
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Werbung
BoBBer07 ist offline BoBBer07 · 160 Posts seit 29.08.2018
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Neuer Beitrag 25.10.2019 23:28
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zum zitierten Beitrag Zitat von BoBBer07
Guckst du hier:

Und die vorgenannte "Einschränkung" bezieht sich nicht auf Blinker mit E-Nummer, was die LEDs jedoch haben dürften Augenzwinkern

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
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fährt: H-D 1200 CB / 14
Neuer Beitrag 25.10.2019 23:57
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zum zitierten Beitrag Zitat von BoBBer07
Und die vorgenannte "Einschränkung" bezieht sich nicht auf Blinker mit E-Nummer, was die LEDs jedoch haben dürften

Es bezieht sich auf ALLE Arten zugelassenen Blinker, der 'ewige' Diskussionspunkt innerhalb der technischen Dienste und innerhalb der Ordungsbehörden ist anders gelagert.
Die ECE Regelungen betreffen "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen", gelten also strenggenommen nur für im Originalzustand befindliche Fahrzeuge, im Gegensatz dazu ist die StVZO der Leitrahmen für die Zulassung von Fahrzeugen zum Betrieb innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO. Was also NICHT in der StVZO festgelegt ist ist normal NICHT Bestandteil der HU

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Marco321 ist offline Marco321 · 3732 Posts seit 13.08.2012
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fährt: Breakout 114 Snake Venom ----- 48 mit Penzl
Homepage von Marco321
Neuer Beitrag 26.10.2019 07:14
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fast wieder das typische "Dreierlei"   Blinker falsche Position, fehlender mittiger hinterer Reflektor , zu kleine Spiegel  

der Umbau könnte auch von Thunderbke seingroßes Grinsen

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Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.

wolfkar ist offline wolfkar · 61 Posts seit 13.10.2019
aus Berching
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wolfkar ist offline wolfkar
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61 Posts seit 13.10.2019 aus Berching

fährt: Road Glide Limited
Neuer Beitrag 26.10.2019 10:59
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Danke für die vielen Anmerkungen.
ich war gestern bei der Abgabe zum Service bei meinem HD Händler schon etwas überrascht dass das so gar nicht geht. Beim Kauf siehst du das der gesamte Umbau bei einem HD Händler im Saarland durchgeführt wurde, dort wurde auch der TÜV dafür gemacht. Die relevanten Umbauten sind eingetragen. Das war 2017. 2019 war das Bike ordentlich beim zweijährigen Tüv, ohne Mängel. Alles in Deutschland !!!! Dann bringst du das Bike nach Bayern und plötzlich gehts los das der hier örtliche HD Händler hinweist dass bei ihm so keine TÜV Vorstellung (Falls mal fällig) möglich ist und dir die Polizei das Moped stillegt. Ich dachte ich hab doch die ganze Zeit bei YouTube oder sonstigen Fotos im Netz diese Fender sehr sehr oft gesehen, mit den Blinkern genau da montiert. Auch auf der Thunderbike Homepage im Shop, bei dem Fender, gibt es ein Einbauvideo das den Blinker genau an der Position zeigt. Sind wir denn nun alle in DE mit den selben Vorgaben / STVZO oder wo ist der Haken ? Wie sollst du als Harley Neuling drauf kommen dass das nicht passt ? Gehst ja auch nicht mit einem Anwalt plus Polizist plus TÜV Prüfer zum Moped kaufen.
Ich warte jetzt bis das Teil wieder bei mir ist, dann werd ich mal messen und evtl. auf die kleinen Kellermann 3in1 ATTO DF umbauen. Das sollte dann nach Möglichkeit so in etwas wie auf dem Bild aussehen (Ist zwar nicht mein Thunderbike Fender aber dennoch optisch vergleichbar).

Karl
Attachment 324022

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
fährt: H-D 1200 CB / 14
HeikoJ ist offline HeikoJ
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Neuer Beitrag 26.10.2019 12:48
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Euch allen ist aber schon klar das TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, TÜV Saarland und TÜV Thüringen und die DEKRA,GTÜ,KÜS jeweils eigenständige FIRMEN sind, die nichts miteinander gemein haben ? Außer natürlich die Zulassung als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation gemäß Anlage VIIIb der StVZO durch das jeweilige Bundesland ?
Jede dieser Firmen hat eigene Durchführungsvorgaben. Die verdienen schließlich ihr Geld damit.
Nach der "HU Richtlinie" laut Veröffentlichung im Verkehrsblatt ist die Überprüfung der Anbaumaße und der Geometrie eine "ergänzende Untersuchung" und keine Pflichtuntersuchung, es liegt also im Ermessen der Prüforganisation ob dies ausgeführt wird oder nicht ...

siehe Auszug aus  "HU Richtlinie" entnommen Verkehrsblatt 23/2017
 
pdf-Dateianhang
Pruef.pdf
Dateigröße: 47.33 KB, 33 Downloads

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wolfkar ist offline wolfkar · 61 Posts seit 13.10.2019
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Neuer Beitrag 26.10.2019 14:38
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So klar wie jetzt gerade, war mir das nicht wirklich Augen rollen

Mondeo ist offline Mondeo · 9607 Posts seit 17.06.2015
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9607 Posts seit 17.06.2015 aus Heppenheim (Bergstraße)

fährt: Softail Slim
Neuer Beitrag 26.10.2019 15:00
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Aber trotzdem kann nicht jede Prüforganisation den Anbau, zB der 3 in 1 Beleuchtung nicht auslegen, wie sie das wollen oder für richtig anerkennen.

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 26.10.2019 16:39
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zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
oder für richtig anerkennen

Nochmal im Klartext:
Die Summe der ECE Regelungen gilt strenggenommen nur für Fahrzeuge die in Europa zum Verkauf bzw. "in Verkehr gebracht werden", nicht aber für nachträgliche An- bzw. Umbauten. Verantwortlich für die Freigabe dieser Fahrzeuge ist das jeweilige Land, erkennbar an der E Nummer der Freigabe.

Die technischen Überwachungsvereine überprüfen, in Deutschland anhand der StVZO, die Einhaltung der für Deutschland in dieser StVZO festgelegten Regeln anhand eines Regelwerkes das "HU Richtlinie" genant wird.
Die können und müssen die ECE Regelungen nur dann kennen wenn die in der StVZO explizit erwähnt würden, z.B. wenn in §54 Fahrichtungsanzeiger stehen würde: " Der Anbau hat nach ECE R 53 zu erfolgen". Steht das da nicht brauchen die das erstmal nicht überpüfen, es sei denn das Bundesland gibt als zusätzliche Weisung heraus das die Anbaugeometrie der Fahrrichtungsanzeiger nach ECE R 53 zu überprüfen ist.

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wolfkar ist offline wolfkar · 61 Posts seit 13.10.2019
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fährt: Road Glide Limited
Neuer Beitrag 01.11.2019 14:18
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Hab mir jetzt die ATTO 3in1 zugelegt, die kommen jetzt im Winter dran.
Hat jemand nen Tipp für die beste Lösung für die Kabelverlegung / Befestigung im Fender ?
Hätte vor ein sehr dünnes Kunststoffrohr link und rechts zu verkleben, damit wäre ein Wechsel des ATTO bei einem Defekt keine so große Baustelle.

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