Milwaukee V-Twin - Harley-Davidson Forum & Community
Suche
Harley-News Registrieren User-Map Suche FAQ Regeln Start
Suche
» Hallo Gast [anmelden|registrieren]

Zulassung

« vorherige 1 2 [3] 4 nächste » ·
« vorherige nächste »
Hier neue Frage/Thema erstellen Hier antworten
Galerieansicht Zum Ende der Seite springen
« vorherige 1 2 [3] 4 nächste » ·
« vorherige nächste »
Hier neue Frage/Thema erstellen Hier antworten
Galerieansicht Zum Ende der Seite springen

Zulassung

Hier neue Frage/Thema erstellen Hier antworten
Galerieansicht Druckansicht Zum Ende der Seite springen
Carsten96 ist offline Carsten96 · 178 Posts seit 01.07.2015
aus Springe
fährt: Street Glide 2008
Carsten96 ist offline Carsten96
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
178 Posts seit 01.07.2015 aus Springe

fährt: Street Glide 2008
Neuer Beitrag 24.12.2019 13:22
Zum Anfang der Seite springen

(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:1.Änderungen von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist,

So wie das dort steht, brauchst Du das Kennzeichen zur Zulassungstelle nicht mitnehmen.
Ich würde mich da auf nichts einlassen. Du kannst das bisherige Kennzeichen ganz klar weiterhin nutzen. Wenn da ein Mitarbeiter meint, das geht nicht, dann zum Vorgesetzten. Sollte das auch keinen Erfolg haben, würde ich erstmal, ohne Ummeldung wieder gehen und die Sache in Ruhe klären. Hast Du evtl. die Möglickeit, zu verschiedenen Zulassungsstellen zu gehen?


Viel Erfolg und schöne Weihnachten.

 

Pmr ist offline Pmr · 1610 Posts seit 06.04.2018
aus Syke-Heiligenfelde
fährt: Sport Glide 2019
Pmr ist offline Pmr
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
1610 Posts seit 06.04.2018 aus Syke-Heiligenfelde

fährt: Sport Glide 2019
Neuer Beitrag 24.12.2019 14:20
Zum Anfang der Seite springen

Das habe ich in Bremen gefunden. Da steht klar, das bei einem Halterwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk neue Schilder fällig sind.

Bei einem Halterwechsel innerhalb Bremens können bei zugelassenen Fahrzeugen die aktuellen Kennzeichen auch weiterhin genutzt werden. In einem solchen Fall behält auch eine bereits existierende Feinstaubplakette ihre Gültigkeit. https://www.service.bremen.de/sixcms/det...n128.c.80360.de

https://www.service.bremen.de/sixcms/det...n128.c.18516.de

schaue unter Verfahren Punkte 4 und 5

In den Zulassungsvorschriften finde ich keinen Gesetzabschnitt der es erlaubt bei Halterwechsel von einem zum anderen Bezirk das Kennzeichgen mitzunehmen.

Trotzdem schöne Weihnachten und sei so nett und schreib mal wies dir ergangen ist mit dem Kennzeichen.

__________________
Ich bin dann mal weg, um mich zu finden. Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!

SportyCB ist offline SportyCB · 4249 Posts seit 01.12.2012
fährt: Softail Sport Glide 2018
SportyCB ist offline SportyCB
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
4249 Posts seit 01.12.2012
fährt: Softail Sport Glide 2018
Neuer Beitrag 24.12.2019 16:04
Zum Anfang der Seite springen

zum zitierten Beitrag Zitat von Pmr
Das habe ich in Bremen gefunden. Da steht klar, das bei einem Halterwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk neue Schilder fällig sind.

Bei einem Halterwechsel innerhalb Bremens können bei zugelassenen Fahrzeugen die aktuellen Kennzeichen auch weiterhin genutzt werden. In einem solchen Fall behält auch eine bereits existierende Feinstaubplakette ihre Gültigkeit. https://www.service.bremen.de/sixcms/det...n128.c.80360.de

https://www.service.bremen.de/sixcms/det...n128.c.18516.de

schaue unter Verfahren Punkte 4 und 5

In den Zulassungsvorschriften finde ich keinen Gesetzabschnitt der es erlaubt bei Halterwechsel von einem zum anderen Bezirk das Kennzeichgen mitzunehmen.

Trotzdem schöne Weihnachten und sei so nett und schreib mal wies dir ergangen ist mit dem Kennzeichen.

Frag mal bei der Stadt Bremen nach, ob die Homepage aktuell ist. 
Das war einmal....

 

frankysan ist offline frankysan · 290 Posts seit 22.07.2017
aus Mönchengladbach
fährt: Nightster 2010
frankysan ist offline frankysan
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
290 Posts seit 22.07.2017 aus Mönchengladbach

fährt: Nightster 2010
Neuer Beitrag 24.12.2019 18:01
Zum Anfang der Seite springen

Mal blöd gefragt. 
Ist denn Landkreis München, und Stadt München beides beginnend mit M ?

Da würde ich einfach mal nachfragen warum das bitte nicht funktionieren sollte .
M  macht keinen Unterschied, und die Eindeutigkeit der Identifikation ist gewährleistet.

Und verzweifelt dabei fragen  wer dann die Kosten für den neuen Slip in Kennzeichenträger trägt .
Bei den drohenden 22cm Breite würde ich mir vorher noch ganz schnell so ein Teil zulegen.



 

Avatar (Profilbild) von avirexer
avirexer ist offline avirexer · 349 Posts seit 10.02.2015
fährt: SGS 2016+RKS 114-2019,Yamaha R1 Racebike,Ninja ZX-6R,Yamaha XSR Tribute
avirexer ist offline avirexer
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
349 Posts seit 10.02.2015
Avatar (Profilbild) von avirexer

fährt: SGS 2016+RKS 114-2019,Yamaha R1 Racebike,Ninja ZX-6R,Yamaha XSR Tribute
Neuer Beitrag 25.12.2019 14:14
Zum Anfang der Seite springen

Also wenn beide Kennzeichen mit  M beginnen und das Moped noch zugelassen ist,
dann brauchst du ja bloss ummelden und das Kennzeichen nicht mal mit reinnehmen zur Zulassungsstelle.
Falls beide Kennzeichen verschieden beginnen, kannst du das alte Kennzeichen nicht mitnehmen.
Wir haben hier (in Augsburg) noch ein Motorrad aus Berliner Zeiten, weches noch mit B beginnt, damit fahren wir bereits seit 5 
Jahren in Bayern rum, aber...........
sobald wir das Moped verkaufen, ist das Kennzeichen auch weg, es sei denn, ich verkaufe es wieder nach Berlin.

 

__________________
Gruß Rainer



-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-

SportyCB ist offline SportyCB · 4249 Posts seit 01.12.2012
fährt: Softail Sport Glide 2018
SportyCB ist offline SportyCB
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
4249 Posts seit 01.12.2012
fährt: Softail Sport Glide 2018
Neuer Beitrag 26.12.2019 00:47
Zum Anfang der Seite springen

zum zitierten Beitrag Zitat von avirexer
Also wenn beide Kennzeichen mit  M beginnen und das Moped noch zugelassen ist,
dann brauchst du ja bloss ummelden und das Kennzeichen nicht mal mit reinnehmen zur Zulassungsstelle.
Falls beide Kennzeichen verschieden beginnen, kannst du das alte Kennzeichen nicht mitnehmen.
Wir haben hier (in Augsburg) noch ein Motorrad aus Berliner Zeiten, weches noch mit B beginnt, damit fahren wir bereits seit 5 
Jahren in Bayern rum, aber...........
sobald wir das Moped verkaufen, ist das Kennzeichen auch weg, es sei denn, ich verkaufe es wieder nach Berlin.

Haste die Infos aus amtlicher Quelle?

Werbung
Avatar (Profilbild) von avirexer
avirexer ist offline avirexer · 349 Posts seit 10.02.2015
fährt: SGS 2016+RKS 114-2019,Yamaha R1 Racebike,Ninja ZX-6R,Yamaha XSR Tribute
avirexer ist offline avirexer
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
349 Posts seit 10.02.2015
Avatar (Profilbild) von avirexer

fährt: SGS 2016+RKS 114-2019,Yamaha R1 Racebike,Ninja ZX-6R,Yamaha XSR Tribute
Neuer Beitrag 26.12.2019 00:54
Zum Anfang der Seite springen

Welche Info genau??
Das Berliner Moped wurde hier nur in Bayern umgeschrieben, hat weiterhin B Kennzeichen.
Dazu brauch man keine Quelle, das geht seit 2014 so !
Und haben wir so gemacht, dürfte ich doch auch deutlich geschrieben haben??

Ansonsten mal googel anwerfen.
Warte, ich mach das schnell für dich......dauert keine Minute.

....So, da steht es :
"Alte Nummern­schilder behalten ihre Gültig­keitIm Juli 2014 ist eine weitere Neuerung in Kraft getreten. Seitdem darf Ihnen bei einem Umzug auch Ihr Kennzeichen folgen. In einigen Bundesländern wie Hessen und Schleswig-Holstein galt das schon bei Umzügen zwischen Landkreisen, nun kann das bestehende Kennzeichen auch über Bundesländergrenzen hinweg zusammen mit Ihnen umziehen. Laut Bundesverkehrsministerium sparen Autobesitzer dadurch Zeit und Geld. Die Kosten, die beim Auto ummelden in diesem Fall entstehen, fallen im Vergleich zum normalen Prozedere nur geringfügig niedriger aus. Einsparen lassen sich nur die Ausgaben für das Neuprägen der Schilder und die Zeit, die man beim Warten beim Schilderdienst verbracht hätte."

Kannst dich auch gerne selber durch die Seite quälen.https://www.cosmosdirekt.de/autoversiche...CUaAhydEALw_wcB

Oder hier:
https://umziehen.de/an-ab-ummelden/kennz...n-geht-das-4507

Es gibt aber noch weitere 873.000 Treffer dazu.

__________________
Gruß Rainer



-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-

LETTI ist offline LETTI · 10530 Posts seit 24.07.2006
aus Haiger
fährt: 2013 Road King 110th Anniversary
LETTI ist offline LETTI
Moderator
star3star3star3star3star3
10530 Posts seit 24.07.2006 aus Haiger

fährt: 2013 Road King 110th Anniversary
Neuer Beitrag 26.12.2019 01:21
Zum Anfang der Seite springen

Lest ihr eigentlich nur das, was ihr lesen wollt?
Es soll seit Oktober diesbezüglich eine Änderung geben, dass trotz Halterwechsel in einen anderen  Zulassungsbezirk das Kennzeichen behalten werden kann. 

Das ist die Fragestellung und nichts anderes. 
 

__________________
BRC #2

Avatar (Profilbild) von avirexer
avirexer ist offline avirexer · 349 Posts seit 10.02.2015
fährt: SGS 2016+RKS 114-2019,Yamaha R1 Racebike,Ninja ZX-6R,Yamaha XSR Tribute
avirexer ist offline avirexer
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
349 Posts seit 10.02.2015
Avatar (Profilbild) von avirexer

fährt: SGS 2016+RKS 114-2019,Yamaha R1 Racebike,Ninja ZX-6R,Yamaha XSR Tribute
Neuer Beitrag 26.12.2019 01:37
Zum Anfang der Seite springen

zum zitierten Beitrag Zitat von LETTI

Es soll seit Oktober diesbezüglich eine Änderung geben, dass trotz Halterwechsel in einen anderen  Zulassungsbezirk das Kennzeichen behalten werden kann.

Das geht inzwischen, vorausgesetzt man hat diesen neuen PA mit Onlinefunktion und das Fahrzeug ist mind. EZ 2015.
Steht doch alles im Netz.
So funktioniert "i-Kfz"Geplant ist, i-Kfz im Herbst bundesweit anbieten zu können. Abmelden, umschreiben oder wiederzulassen kann man allerdings nur Fahrzeuge, die zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind. Und: Was einfach klingt, erfordert vom Nutzer mehr als nur eine Internetanbindung. „Zur Identifizierung ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion notwendig. Daneben wird ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Übertragung der Daten benötigt“, erklärt Thomas Schuster von der Sachverständigenorganisation KÜS.„Wird ein Fahrzeug online zugelassen, erfolgt ein Datenabgleich mit dem Zentralen Fahrzeugregister“, erklärt Schuster. Prüforganisationen wie die KÜS übermitteln ihre Daten nach der Hauptuntersuchung (HU) an das Register des Kraftfahrt-Bundesamts, von wo aus sie dann von den Zulassungsstellen abgerufen werden können.In der Praxis soll die Online-Neuzulassung zukünftig so ablaufen können:
Nach der Identifizierung im Online-Portal gibt man diverse Daten ein. Diese werden vom System automatisch gecheckt, dann zahlt man. Anschließend wird der Antrag von einem Sachbearbeiter geprüft. Per Post kommen dann Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen.Eine Zeitersparnis hat der Autofahrer hier also nur bedingt, denn bis die Post mit Brief und Prüfsiegeln ankommt, können zwei bis drei Tage vergehen. Dafür entfällt die Wartezeit in den Behördenräumen.Wird ein bereits zugelassenes Fahrzeug umgemeldet, geht es schneller. Wenn beispielsweise ein Autofahrer aus Hamburg in Berlin ein Auto mit Berliner Kennzeichen kauft, kann er künftig den Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme komplett online durchführen."

https://www.focus.de/auto/news/verkehr-d...d_10823721.html
 

__________________
Gruß Rainer



-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-

SportyCB ist offline SportyCB · 4249 Posts seit 01.12.2012
fährt: Softail Sport Glide 2018
SportyCB ist offline SportyCB
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
4249 Posts seit 01.12.2012
fährt: Softail Sport Glide 2018
Neuer Beitrag 26.12.2019 07:34
Zum Anfang der Seite springen

zum zitierten Beitrag Zitat von LETTI
Lest ihr eigentlich nur das, was ihr lesen wollt?
Es soll seit Oktober diesbezüglich eine Änderung geben, dass trotz Halterwechsel in einen anderen  Zulassungsbezirk das Kennzeichen behalten werden kann. 

Das ist die Fragestellung und nichts anderes.

genau das hatte ich vor 3 Tagen geschrieben. Mit Linkangabe und Erklärung. Das scheint aber nicht zu reichen und jeder schreibt wie es bei Ihm im Landkreis ist.  Viele schreiben dann noch, was sie schon mal von Bekannten gehört haben usw.....
Dachte das Thema ist durch

Avatar (Profilbild) von avirexer
avirexer ist offline avirexer · 349 Posts seit 10.02.2015
fährt: SGS 2016+RKS 114-2019,Yamaha R1 Racebike,Ninja ZX-6R,Yamaha XSR Tribute
avirexer ist offline avirexer
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
349 Posts seit 10.02.2015
Avatar (Profilbild) von avirexer

fährt: SGS 2016+RKS 114-2019,Yamaha R1 Racebike,Ninja ZX-6R,Yamaha XSR Tribute
Neuer Beitrag 26.12.2019 08:49
Zum Anfang der Seite springen

zum zitierten Beitrag

 Mit Linkangabe und Erklärung.

Steht doch alles im Netz. Einfach mal googeln oder bei sich im Landkreis ber der Zulassung anrufen, dann kann es auch nicht zu Missverständnissen kommen.
Man kann es sich auch einfach machen!


Inzwischen geht das, vorausgesetzt man hat diesen neuen PA mit Onlinefunktion und das Fahrzeug ist mind. EZ 2015.

So funktioniert "i-Kfz"Geplant ist, i-Kfz im Herbst bundesweit anbieten zu können. Abmelden, umschreiben oder wiederzulassen kann man allerdings nur Fahrzeuge, die zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind. Und: Was einfach klingt, erfordert vom Nutzer mehr als nur eine Internetanbindung. „Zur Identifizierung ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion notwendig. Daneben wird ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Übertragung der Daten benötigt“, erklärt Thomas Schuster von der Sachverständigenorganisation KÜS.„Wird ein Fahrzeug online zugelassen, erfolgt ein Datenabgleich mit dem Zentralen Fahrzeugregister“, erklärt Schuster. Prüforganisationen wie die KÜS übermitteln ihre Daten nach der Hauptuntersuchung (HU) an das Register des Kraftfahrt-Bundesamts, von wo aus sie dann von den Zulassungsstellen abgerufen werden können.In der Praxis soll die Online-Neuzulassung zukünftig so ablaufen können:
Nach der Identifizierung im Online-Portal gibt man diverse Daten ein. Diese werden vom System automatisch gecheckt, dann zahlt man. Anschließend wird der Antrag von einem Sachbearbeiter geprüft. Per Post kommen dann Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen.Eine Zeitersparnis hat der Autofahrer hier also nur bedingt, denn bis die Post mit Brief und Prüfsiegeln ankommt, können zwei bis drei Tage vergehen. Dafür entfällt die Wartezeit in den Behördenräumen.Wird ein bereits zugelassenes Fahrzeug umgemeldet, geht es schneller. Wenn beispielsweise ein Autofahrer aus Hamburg in Berlin ein Auto mit Berliner Kennzeichen kauft, kann er künftig den Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme komplett online durchführen."

https://www.focus.de/auto/news/verkehr-d...d_10823721.html

__________________
Gruß Rainer



-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-

SportyCB ist offline SportyCB · 4249 Posts seit 01.12.2012
fährt: Softail Sport Glide 2018
SportyCB ist offline SportyCB
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
4249 Posts seit 01.12.2012
fährt: Softail Sport Glide 2018
Neuer Beitrag 26.12.2019 10:20
Zum Anfang der Seite springen

Baby

Herbman ist offline Herbman · 30 Posts seit 01.12.2019
fährt: Fat Boy Bj 2012
Herbman ist offline Herbman
Mitglied
star2star2star2
30 Posts seit 01.12.2019
fährt: Fat Boy Bj 2012
Neuer Beitrag 02.01.2020 13:52
Zum Anfang der Seite springen

Sodala,
wie versprochen die Rückmeldung.
war heute bei der Zulassungsstelle München Stadt und habe die Dicke auf mich zugelassen.

Die Dame am Schalter hat mich gleich gefragt ob ich das Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen möchte.

Klar ....nichts lieber als das.....sie meinte: Kein Problem solange es angemeldet isr kann man die Schilder übernehmen ...egal aus welchem Zulassungsbezirk die Schilder kommen.

19,90 € bezahlt und weg war ich .
 
Nochmal vielen Dank an Euch alle und ein Gutes Neues Jahr

__________________
Viele Grüsse aus München
Herbman

Avatar (Profilbild) von meggs
meggs ist offline meggs · 242 Posts seit 29.10.2014
aus Ruhrpott
fährt: Fat Bob 2014
meggs ist offline meggs
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
242 Posts seit 29.10.2014
Avatar (Profilbild) von meggs
aus Ruhrpott

fährt: Fat Bob 2014
Neuer Beitrag 02.01.2020 14:24
Zum Anfang der Seite springen

… eyh super..... freut michgroßes Grinsen

__________________
meggs (der Badener aus 'm Pott)

Carsten96 ist offline Carsten96 · 178 Posts seit 01.07.2015
aus Springe
fährt: Street Glide 2008
Carsten96 ist offline Carsten96
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
178 Posts seit 01.07.2015 aus Springe

fährt: Street Glide 2008
Neuer Beitrag 02.01.2020 14:44
Zum Anfang der Seite springen

Sehr schön, freut mich für Dich. 
Ab und an erlebt man bei der Zulassungsstelle auch mal was positives. 

« vorherige 1 2 [3] 4 nächste » ·
« vorherige nächste »
« vorherige 1 2 [3] 4 nächste » ·
« vorherige nächste »
Thema
Antworten
Hits
Letzter Beitrag
newhotfolder
Achtung
29
6973
08.04.2024 17:34
von George
Zum letzten Beitrag gehen
newhotfolder
geschockt
FLHX/S/ST/SE Street Glide: HILFE - Umbau USA-Modell auf deutsche Zulassung (Mehrere Seiten 1 2)
von V-man
22
30804
17.03.2023 22:51
von Schimmy
Zum letzten Beitrag gehen
newhotfolder
Fragezeichen
22
7921
28.01.2023 15:55
von Börnie
Zum letzten Beitrag gehen