zum zitierten Beitrag
Zitat von MarkusLesApaches
Man darf mittlerweile ohne Fender in DE und auch Ausland fahren.
Man kann wohl, aber dürfen ? Kommt wahrscheinlich immer drauf an wer kontrolliert.
Wobei, ohne Frontfender fliegt nur einem selbst der Dreck ins Gesicht. Gefährdet also niemand anderen.
Deutschland StVZO:
§36a Radabdeckungen, Ersatzräder
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
Österreich Kraftfahrgesetz:
§ 7. Reifen, Radabdeckungen, Gleisketten, Gleitschutzvorrichtungen
... Räder von Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und Räder von Anhängern, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf, müssen mit ausreichenden Radabdeckungen wie Kotflügeln und dergleichen versehen sein. ...
__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."