zum zitierten Beitrag
Zitat von Metal-Rider
wenn der Hersteller die zum Händler schickt und der sie dann zu mir schickt, kann ich damit zur Zulassung.
Die Ausnahmeregelung wird in Deutschland beim KBA beantragt und gilt, wie bereits beschrieben, für die Modellserie, üblicherweise fragt die Zulassungsstelle beim KBA nach ob für das zuzulassende Modell eine solche besteht, bzw. ist das bei der Zulassungsstelle hinterlegt. So kenn ich das, ich nehme stark an das auch für die "Verlängerung" gilt.
Wundert mich jetzt etwas das der Käufer da was mitbringen soll außer dem COC
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.