Hi,
Relevant wird mMn nur die Manipulation der Homologationsdaten sein. Es wird immer eine Signatur geben, anhand derer sich feststellen lässt, ob die Software original oder 'gemappt' ist. Da braucht es (leider*) keine tatsächlichen Abgaswerte mehr, um den reinen Verstoß der Veränderung zu belegen.
Vergleichbares fahren heute schon die PKW Hersteller, wenn bei einem garantiebefangenen Fahrzeug ein Motor- oder Getriebeschaden eintritt: die Steuergeräte werden online zur Zentrale geschaltet und ausgelesen/verglichen. Mein (VAG) Händler hatte in den vergangenen Jahren schon 3 Fälle, in denen die Garantie rechtskräftig abgelehnt wurde, weil Veränderungen am Motor- und/oder Getriebesteuergerät vorgenommen wurden.
*'Leider' deshalb, weil sich unterm Strich etwas ganz anderes ergeben kann. Meine 48 benötigt nach dem Mapping (hier: Autotunefahrten) gut 1/2 ltr/100 km weniger als mit der Seriensoftware. Ab einer gewissen Gesamtfahrleistung dürften die nun mit dem Abgas freigesetzten Schadstoffe die der Seriensoftware um Einiges unterschreiten. Trotzdem gibt es (noch?) keinerlei Möglichkeit, diese Art individuelles Mapping legal zu betreiben.
Gruß, silent