@v2devil
Also, die Vorschriften besagen das Rücklicht, Bremslicht, Blinker und Reflektor hinten am Fahrzeug vorhanden sein müssen.
Bei 3 in 1 Rückleuchten ist NICHT vorgeschrieben das alle Komponenten verwendet werden müssen solange ein anderes Bauteil die Funktion übernimmt und die vorgeschriebene Anzahl nicht unter oder überschritten wird.
Einzelleuchten müssen mittig, 2 Leuchten symetrisch zur Mitte angeordnet werden.
In deinem Fall: 3 in 1 als Blinker und Bremslicht und das vorhandene Rücklicht als solches verwenden. Dann wird die Rücklichtfunktion der 3 in 1 nicht angeschlossen und gut ist.
Achtung: Im Gegensatz zu den Blinkern die wie bekannt maximal 30 cm Abstand haben dürfen müssen Rücklicht, Bremslicht und Reflektor laut StVZO §53 "am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht werden."
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.