Zitat von David08
...Kann ich da irgendwelche Probleme bekommen?...
Hi,
offiziell beträgt die kleinste zulässige Kennzeichenbreite in D bei Krafträdern 180 mm.
Einige Schilderhersteller (insbesondere aus dem Versandgeschäft) bieten bei max. 2 Zeichen oben und max. 3 Zeichen unten geringere Breiten an, wobei vielfach die vorgeschriebenen Mindestabstände zum Rand und/oder der Buchstaben/Zahlen untereinander nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eingehalten werden (können).
Die Akzeptanz solcher Schilder ist bei nahezu jeder in Frage kommenden Zulassungsstelle anders.
Da es sich aber auch bei diesen abweichenden Schildern um offiziell durch die Zulassungsstelle mit dem jeweiligen Hoheitssiegel versehene Europa-Kennzeichentafeln mit vorschriftsmässiger D Kennung handelt, sollte es eigentlich keine Probleme geben dürfen.
Zumal, wenn durch ein solches, seitlich angebrachtes Kennzeichen die Fahrzeugbreite erheblich erträglicher gestaltet werden kann. Das sollte auch bei einer Fahrzeugkontrolle so verstanden und angemessen bewertet werden.
Bei meinen Harleys hatte ich den Ansatz nach einem seitlichen Kennzeichen nie verfolgt, da mir die starre Montageposition nicht zugesagt hat. Dafür freute ich mich über eine Sondergenehmigung zum Führen eines einzeiligen Kennzeichens mit 240 mm Breite

. Bei den derzeitigen Japaner(innen) freue ich mich über die neue Kennzeichenregelung, die mit 180 mm ja allenfalls einer erweiterten Radabdeckung in (knapper) Reifenbreite gleich kommt
Gruß, silent
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von silent grey am 27.02.2015 05:51.