Zitat von Schlumi
Zitat von Eightball
Schau dir mal die EWG Verordnung an. Da steht drin, dass der in der Fahrzeugmitte zu sein hat. Aber im fall der Fälle besser seitlich als gar keinen.
Naja, ich hab gar keinen.
Ich kann da aber nix über einen mittigen Rückstrahler draus lesen ?
Erklär mal Bitte.
Gruß Maik
Hi, also die 93/92 EWG wurde duch die 2000/73/EG angepasst!!!
Somit hier mal ein Auszug aus 2000/73/EG:
I. Anhang II wird wie folgt geändert:
a) [Betrifft nur die englische Fassung]
b) Abschnitt 5 erhält folgende Fassung:
„5. Die unter den Abschnitten 1 und 2 genannten, gemäß der Richtlinie 97/24/EG für Krafträder genehmigten
oder gemäß den Richtlinien 76/757/EWG, 76/758/EWG, 76/759/EWG, 76/760/EWG, 76/761/EWG, 76/
762/EWG, 77/538/EWG oder 77/539/EWG für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 genehmigten Beleuchtungsund
Lichtsignaleinrichtungen sind auch an Kleinkrafträdern zulässig.“
c) Nummer 6.7.5 erhält folgende Fassung:
„6.7.5. Ausrichtung: Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs
verlaufen und nach außen angeordnet sein. Vorn angebrachte Rückstrahler dürfen die Einschlagbewegungen
der Lenkvorrichtung mitvollziehen.“
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