Vielleicht reden wir an einander vorbei, vielleicht auch nicht.
Kenne den Cultwerkhalter nur von eben mal kurz googeln und der ist schon mächtig kurz, so dass die Sichtwinkel auf keinen Fall eingehalten werden. Und einen Unterschied bzgl. der Sichtbarkeit wird in der Vorschrift auch nicht gemacht, so dass dir ein
kompetenter Prüfer und auch ein wissender Gesetzeshüter trotz deiner §21 Gutachten schlicht und ergreifend Kennzeichenmissbrauch vorwirft.
Ist aber, wie so alles im Leben, jedem selbst überlassen, was er tut.
So, genug off topic hier. Geht schließlich um Reifen und nicht um lesen und verstehen von Vorschriften und Gesetzen.
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A smoothed sea never made a skillful sailor