Hallo liebe Gemeinde,
hat jemand von euch Erfahrungen im Bereich Winterreifen und den entsprechenden Geschwindigkeitsindex? Hintergrund ist, das die Gesetzgebung durchaus für Kraftfahrzeuge "mit bis zu 4 Rädern" eine Bereifung zulässt, die den normalen Geschwindigkeitsindex unterschreiten dürfen - hier muss nur sichtbar ein Aufkleber führen... also dürfte dies auch für Motorräder gelten, richtig?
Quellen:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D...7L0024-20060328
Zitat: 1.4.2.
Diese Anforderung gilt nicht im Falle von Fahrzeugen, die normalerweise mit Normalreifen ausgerüstet sind und gelegentlich mit M + S-Reifen oder Mehrzweckreifen ausgestattet werden.
In diesem Fall muß der Kennbuchstabe für die Geschwindigkeitskategorie der M + S-Reifen bzw. der Mehrzweckreifen einer Geschwindigkeit entsprechen, die entweder höher ist als die (vom Fahrzeughersteller angegebene) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs oder nicht niedriger als 130 km/h (oder beides).
Falls jedoch die (vom Fahrzeughersteller angegebene) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher ist als die dem Kennbuchstaben für die Geschwindigkeitskategorie der M + S-Reifen bzw. der Mehrzweckreifen entsprechende Geschwindigkeit, ist im Fahrzeuginnern an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit der zulässigen Geschwindigkeit der M + S-Reifen anzubringen.
Oder hier eine Ausführung der GTÜ:
http://www.gtue-linnich.de/docs/info0509-1.pdf
Hintergrund meiner Frage ist natürlich die ein oder andere Bereifung damit auf die Kiste zu bekommen, die "nur" an dem Geschwindigkeitsindex scheitern.
Vielleicht haben wir ja TÜV-kundige Mitglieder hier - würde mich über eure Meinungen freuen.
Greetz
Coolmods
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