Mit dem Kennzeichenhalter ist´s wie mit der Radabdeckung bei EG zugelassenen Fahrzeugen (ab ´99), es gibt keine Gesetzesgrundlage. Wenn das Teil vorschriftsmäßig angebaut ist, ist eine Eintragung nicht erforderlich. Solltest du aber mit deinem Graukittel Vorort abklären.
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Gruß Leto