Oh man, ich stelle immer wieder fest, dass die Medien fast ihr Ziel durch Sendungen wie die Versicherungsdedektive erreicht haben, dass niemand mehr illegal herum fährt.
Also grundsätzlich muss man zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit sowie Absicht / bzw. Vorwand unterscheiden.
Absicht / Vorwand ist logisch, ich erzähle vielleicht vorher wie schlecht mein Fahrzeug ist und das ich keine Lust mehr darauf habe. Ein paar Tage später wurde das Auto gegen eine Wand gefahren oder anders in einem Unfall verwickelt, dass es ein Totalschaden ist. Sollte sich dann herausstellen, nur mal ein simples Beispiel hier, dass der Fahrzeugführer das FZG absichtlich in einem Unfall verwickelt hat, dann kann die Vollkasko den Schaden ablehnen.
Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit im Strassenverkehr kann jeder nachlesen.
Ich greife mal das Thema Auspuff auf. Ist an einem Fahrzeug ein Auspuff montiert, der grundsätzlich zulassungsfähig ist, aber nicht eingetragen ist, handelt man Fahrlässig. D.h. der FZG Führer hat es versäumt, die ordnungsgemäße Eintragung vorzunehmen. Mehr nicht. VK muss zahlen.
Ist ein Auspuff verbaut, der für das Fahrzeug nicht zugelassen ist und wurde dieser nicht eingetragen, muss der Versicherer nachweisen, sofern er davon Kenntnis bekommt, dass der Auspuff nicht zugelassen ist, dass der Unfall allein aufgrund des nicht zugelassenen Auspuffs zurück zu führen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der zu laut oder zu leise ist. Fahre ich einen Fußgänger an und stürze ich danach selber und habe einen Schaden, kann sich der Versicherer nicht darauf berufen, hättest nicht fahren dürfen, somit wäre der Unfall nicht passiert, selbst Schuld.
Kann der Versicherer allerdings nachweisen, dass die angebauten und nicht für das Fahrzeug zugelassenen Teile, bzw. nicht zulassungsfähige Teile für den Unfall mit verantwortlich sind, Bsp. ich baue einen Tieferlegungssatz ein, der nicht für das Fzg. geeignet ist, und die Feder bricht während der Fahrt, blockiert die Lenkung und es kommt zum Unfall, kann die Versicherung die Regulierung verweigern.
Meine Erfahrung zeigt jedoch, der Auftrag an einem Gutachter zur Prüfung, wie es zu dem Unfall gekommen ist wird überwiegend nur dann erteilt, wenn Personenschäden eingetreten sind oder wenn der Unfallhergang sehr fragwürdig erscheint.
Von daher gilt es derartige Aussagen, meine Kasko hat nicht gezahlt, immer mal auf die Glaubwürdigkeit des Erzählers zu prüfen. Denn niemand gibt ungern zu, dass andere Dinge für die nicht Regulierung vom Versicherer vorgetragen, als die die der Versicherungsnehmer weiß!
Aber all das steht u.a. in den Versicherungsbedingungen und auch im Versicherungsvertragsgesetz.
Gruß
__________________
Wenn du glaubst, Du hast alles unter Kontrolle, fährst Du zu langsam!