zum zitierten Beitrag
Zitat von Grisu1340
@ moto-schrauber
FALSCH! Der Halter ist immer in der Nachweispflicht! Die Beamten KÖNNEN gar nicht wissen wo überall die Nummern versteckt sind. Deshalb sollten die auch immer sichtbar sein. Wenn der Halter jetzt nicht belegen kann, oder zeigen kann, aus welchen Grund auch immer, ist erstmal von einem Mangel auszugehen. In der Regel hilft dann aber ein Besuch der örtlichen Behörde um die Unstimmigkeiten zu beheben.
Gruß
Harry
Das ist wieder falsch ,, der Halter ist nicht in der Beweispflicht
Die Polizisten zweifeln an der Richtigkeit der Auspuffanlage, ergo müssen sich darum kümmern, anhand der E-Nummer herauszufinden, ob der Auspuff zulässig ist oder nicht
LAut §19Abs2, Straßen-Verkehrs- Zulassungsornung (StVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich,
das seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern
ist, wenn die Anlage mit Genehmigunszeichen gekennzeichnet ist!
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