Also um mal etwas Emotionen rauszunehmen:
Wenn ich mir das Urteil so durchlese, war ja ausschlaggebend, dass für die Richter der Sicherheitsabstand mit 5 Metern wohl nicht so ganz ausreichend war. Wenn also eine Gruppe mit einem so geringen Abstand "zusammenklebt" kann man durchaus von einem stillschweigenden Haftungsverzicht ausgehen. Einfach in der Gruppe mit etwas Verstand fahren, normalen Abstand halten und dieses Urteil würde keine Anwendung finden.
Des Weiteren, ist m. W. die KFZ-Versicherung die einzige Versicherung, bei der es einen Direktanspruch gibt, d. h. man verklagt nicht seinen Kumpel sondern die Versicherung direkt, also anders als z. B. bei einer privaten Haftpflichtversicherung.
Auch war das ein bzw. mit Berufung zwei Urteile. Kann ja, wie so oft, sein, dass ein anderes LG oder OLG wieder ganz anders entscheidet.
Gruß Olli