na ja,
selbst wenn du ohne db-killer fährst, hast du mindestens doch noch eine nominal zugelassene anlage an der fuhre.
wenn die dennoch zu laut ist, ist das eine andere qualität, als eine anlage die überhaupt keine zulassung hat.
in D wird das ja oft noch relativ human gehandhabt (bussgeld, wiedervorführung etc), im ausland kann das schon mal deftiger werden.
und auch in D kann es helfen, wenn du im zweifelsfall die db-killer wieder montieren könntest.
bei ganz grossem pech könnte dir auch hier die weiterfahrt untersagt werden.
also insofern ist dein ansatz durchaus richtig (meine meinung).
V