zum zitierten Beitrag
Zitat von roki63
Ist plumbum in projektilen wg gesundheitsgefährdung nicht geächtet
stimmt nicht ganz, siehe
RICHTLINIE 2011/65/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten
und
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), Artikel 2, Absatz 3
Heisst also, ich darf niemanden ein Radio an den Kopf dreschen. Aber ein Projektil ist erlaubt, wobei der Begriff der Landesverteidigung im Einzelfall etwas ausgedehnt werden müsste.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von sg-joe am 10.01.2016 01:09.