ich will halt nur auf nummer sicher gehen. ich hab ja coc und hu/au. weiß zufällig jemand von euch ob das mit einem kurzzeitkennzeichen funktioniert wenn man (nach neustem stand) keinen fahrzeugbrief/schein hat sondern nur die ausländischen papiere ? manche sagen das sie nur den tüv bericht vorlegen mussten, andre hatten den fahrzeugbrief gebraucht. scheint wohl von der jeweiligen zulassungsstelle abzuhängen. meine frage ist halt ob es irgendein dokument gibt was als ersatz herhalten kann (auch in kopie) oder ob gleich erstmal ein neuer brief/schein erstellt werden muss
zum zitierten BeitragZitat von Mondeo
Eigentlich müssen Papiere und TÜV vorliegen. Ich hatte auch schon vom Händler die roten Kennzeichen genommen und sie ihm zurückgeschickt
Und eine Versicherungsbescheinigung für das Kurzzeitkennzeichen. Sonst gibbet keins.
__________________ Linke Hand zum Gruß
Hartmut
Hellblazer · seit
Hellblazer
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07.03.2016 12:08
Also ich ahbe vorhin kurzzeitkennzeichen bekommen. Jatte alles in kopie dabei was der veekäufer da hat. Laut zulassungsstelle stehen deutschen papieren nichts im weg.
Jack Rabbit Slim · 435 Posts
seit 07.07.2015
fährt: Softail Slim
Jack Rabbit Slim
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07.03.2016 13:21
zum zitierten BeitragZitat von spider
Lass doch den Händler den Papierkram und die Anmeldung erledigen
grad wollte ich es schreiben - ich würde mit dem Händler sprechen und ggf. für nen kleinen Aufpreis ihn das machen lassen - sollte doch eigentlich kein Problem sein....
zum zitierten BeitragZitat von Hellblazer
Also ich ahbe vorhin kurzzeitkennzeichen bekommen. Jatte alles in kopie dabei was der veekäufer da hat. Laut zulassungsstelle stehen deutschen papieren nichts im weg.