Zitat von FastGlider
Zitat von Streetboy
Die Scheinwerfer haben ja eine E-Nummer.
Ich empfehle dringendst sie Anschaffung einer geeigneten BRILLE!
Nur weil die in China ein großes E (falsche Schriftart) in einem Kreis neben einem nicht identifizierbaren Symbol (könnte eine '9' sein) draufpinnen, hat das Teil noch lange keine ECE-Zulassung.
Aus diesem Grund schrieb ich doch weiter oben, dass man davon ausgehen kann, dass es sich hierbei nicht um ein original Prüfzeichen handelt. Von daher benötige ich sicherlich keine Brille ;-)
Wie gesagt, wir befinden uns hier in einem Thread der über China-LED-Scheinwerfer geht. Es handelt sich hier nicht um einen allgemeinen Thread. Von daher muss den handelnden hier bewusst sein, dass es sich nicht um originale Prüfzeichen handelt. Insofern ist die ständig mahnende Hand hier fehl am Platz.
@
Asgar
Den BKat kenne ich. Aber Deine angesprochenen 60 Euro und einen Punkt finde ich dort nicht. Zumal die dort aufgelisteten Zuwiderhandlungen meist in Tateinheit erfolgen. Somit ist eine Summierung der Geldbeträge nicht möglich.
Ich reite nicht auf den Unterschied herum. Es ist nunmehr eklatant wichtig und grob fahrlässig, beides miteinander zu vermischen. Auch die Folgen sind unterschiedlich, von daher ist die richtige Ausdrucksweise bei rechtlichen Aspekten sehr wichtig.
Zuerst müsste einmal überprüft werden, ob die BE erloschen ist. Hierbei käme lediglich der §19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO in Betracht.
Müsste man im Einzelfall entscheiden.
Ich würde die Weiterfahrt nicht untersagen. Zumindest nicht am Tage. Sofern der Scheinwerfer nicht blendet, spricht nichts gegen die Auflage sofort nach Hause zu fahren. Bei Antreffen in der Dunkelheit müsste man überprüfen, ob der Scheinwerfer blendet. Blendet er nicht, sehe ich keine Gefahr und scheitere hier an der Verhältnismäßigeit. Also Auflage auf direktem Wege nach Hause zu fahren. Samt Mängelkarte.
Aber nochmals: Es geht hier um China-Scheinwerfer. Hier kann nunmal keiner erwarten, dass alles original und toll ist. Von daher sollten wir uns jede weitere Diskussion sparen. Jeder weiß jetzt, dass es sich bei den China-Scheinwerfern um nicht zugelassene handelt, auch wenn es viele Polizeibeamte und TÜV'ler nicht stören wird, sofern der Scheinwerfer nicht blendet und ein "E-Zeichen" vorhanden ist.
Gerade mal bei Nolden geschaut. Die stellen nur 7" Scheinwerfer her, keine 5 3/4, oder?