Ist ja nett das du die Infos deines TÜVlers wiedergeben kannst, ich habe mit diesen Vorschriften gearbeitet.
Nochmal in einfach ? Gut. Siehe hervorgehobene Stellen ...
Ein US Import Modell hat diverse Teile (Spiegel, Fußrasten, Lenker, Scheinwerfer, Blinker, alles was in Deutschland nach StVZO §22a typgeprüft sein muß) die für Deutschland nicht zugelassen sind. Deshalb die Einzelabnahme nach §21. Vorher müssen ENTWEDER die in §22a aufgefürten Teile gegen in Deutschland zugelassene Teile ausgewechselt werden UND/ODER ein Gutachten erstellt werden in dem für die Teile eine gleichartige Wirkungsweise bescheinigt wird. Bei (Harley) EG Neufahrzeugen ist das im Prinzip das COC. Bei einigen Teilen geht das nicht, z.B rote Blinker, Running Lights, Sealed Beam Scheinwerfer usw. Eingetragen werden dann die Teile die "gleichartige Wirkungsweise" haben.
Die Teile die NICHT genehmigungsfähig sind MÜSSEN gegen in Deutschland zugelassene Teile ausgetauscht werden. Oder man möchte die bereits beim Import zugelassenen Blinker gegen andere tauschen.
DANN müssen die Teile NATÜRLICH geprüft sein, E - Nummer,
und dann müssen diese Teile auch nach den Vorschriften der StVZO angebaut werden, z.B Blinkerabstand vorne 34 cm. Im GEGENSATZ dazu
dürfen an EG Fahrzeugen die gleichen Blinker im Abstand 24 cm angebracht werden, weil sich aus §19 StVZO ergibt das in der EG zugelassene Fahrzeuge auch nach den EG Vorschriften ausgestattet sein dürfen.
Und ja, ES IST DÄMLICH ...
Edit: und es gibt noch die Feinheit das bei Import eines Gebrauchtfahrzeuges natürlich die StVZO Vorschriften des im Title angebenen Herstellungsjahres angewendet werden.
Don't shoot the messenger ...
__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.