zum zitierten Beitrag
Zitat von painted-black
hi
bei einem absorptionsdämpfer , wie du beschreibst, gehen die abgase nie durch die dämmwolle hindurch
das würde auch nur kurz funzen , dann wär die wolle weg
die gase gehen nur durch das siebrohr und die wolle Drumherum dämpft dann
ist ein ganz normales System , und wenn das Ergebnis die geforderten geräuschwerte erreicht , warum nicht
bei einem reflektionsdämpfer gibt's verschachtelte kammern ohne wolle
ralf
Ja da hast du recht.
Mein DB Killer steckt zusätzlich im Topf, um ihn herum ist erst Luft, dann kommt ein gelochtes Rohr und da ist die Wolle drum.
Ich hatte mal Stress mit dem original Auspuff (Reflektionsdämpfer) an ner Honda.
Da hat er beim Reinleuchten tief ins Herz kucken können
Die Diskussion war dann eröffnet, klar.
Aber mit geht es um die DB-Killer an sich.
Es gibt welche, wie bei meiner Anlage mit Kappe im Eingang, die sind legal.
Dann sogenannte Racing Einsätze, da kann man durchkucken, nicht legal.
Wenn ich also an meiner Anlage die Killer ausbauen würde, oder offene verbauen würde, gäbe es bei einer Kontrolle wieder Diskussionen. Am Ende zieh ich den kürzeren weil mir nachzuweisen ist, dass das so nicht mit der ABE konform ist.
Aber!
Wenn ich die erlaubten DB Werte einhalte, was ist dann?
Oder wenn ich einen offenen DB Killer habe, die Sheriffs das beanstanden, neben mir ein Mopped steht mit einer Thor Anlage, die das dann garantiert auch beanstanden, wie geht das dann aus?
Ich denke wir müssen dann beide zu einer Geräuschmessung antreten.
Und was ist dann wenn ich trotz offenem DB Killer im legalen Bereich bin?
Bekomme ich dann eine Anzeige weil ich eine Manipulation am Motorrad habe, die sich
nicht negativ auswirkt?