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Seitliches Kennzeichen

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anoli ist offline anoli · 457 Posts seit 21.11.2016
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fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
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fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
Neuer Beitrag 01.03.2017 15:35
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zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
zum zitierten Beitrag Zitat von Black Pearl
Zweihundert wieviel???
Mal im ernst, zu dem Preis kannst Dir auch drei selber bauen, inkl. Lack oder Pulver...

genau im Ernst. Ich habe mit TÜV sogar 450€ ausgegeben Freude Kenn keinen der das bastelt, kann selber so etwas nicht bauen. Und die Leute die das können und auch bauen, lassen sich das gut bezahlen.

TÜV ist der Knackpunkt.
Du brauchst einen guten Prüfer der dir einen selbstgebauten KZH einträgt...

zetti64 ist offline zetti64 · 69 Posts seit 02.10.2016
aus Alsbach-Hähnlein
fährt: XL1200CX J&H RnineT Scrambler LS650 Brötchenholbobber
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fährt: XL1200CX J&H RnineT Scrambler LS650 Brötchenholbobber
Neuer Beitrag 01.03.2017 15:45
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zum zitierten Beitrag Zitat von Black Pearl
Zweihundert wieviel???
Mal im ernst, zu dem Preis kannst Dir auch drei selber bauen, inkl. Lack oder Pulver...

Sowas mit einem selbstgedengelten zu vergleichen ist sorry.....Baby

Schau ihn Dir mal genauer an, dann wird recht schnell klar, das man derartiges für den Preis selbst mit eigenen CNC Möglichkeiten
kaum billiger herstellen kann.

Jedem das seine....

Black Pearl ist offline Black Pearl · 1087 Posts seit 24.04.2014
aus Hatten
fährt: Anneliese -> 48 coloma gold flake & Simson KR 51/2N
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fährt: Anneliese -> 48 coloma gold flake & Simson KR 51/2N
Neuer Beitrag 01.03.2017 15:49
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Was'n das für'n Quatsch. Seit wann muss das denn eingetragen werden!?!
Ich weiß nicht, wie oft viele andere und ich schon darauf hingewiesen haben, dass es nirgendwo steht, dass ein seitlicher Kennzeichenhalter eingetragen werden muss.
Es gibt lediglich Vorgaben in Bezug der Sichtbarkeit (Blickwinkel) und das Anbauteile generell keine scharfen Kanten etc haben dürfen.
Wer verbreitet jedesmal dieses unhaltbare Gerücht einer Eintragung???

@mondeo
Du hast wie viel bezahlt???geschockt
Zumindest hier in Niedersachsen gibt es überall Landmaschinenbauer und was die aus nem bissel Stahl und nem Schweißgerät zaubern können... Das ist schon ne Wucht.
Ich geb Dir aber recht, wer es selbst nicht kann und auch sonst keine kompetente Möglichkeit hat, der muss leider auf solch "Angebote" zurück greifen. traurig

@zetti
selbstgedengelt machen Amateure, ich rede von Leuten, die ihr Handwerk verstehen, weil sie tagtäglich nichts anderes machen.

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anoli ist offline anoli · 457 Posts seit 21.11.2016
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fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
Neuer Beitrag 01.03.2017 15:58
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zum zitierten Beitrag Zitat von Black Pearl
Was'n das für'n Quatsch. Seit wann muss das denn eingetragen werden!?!
Ich weiß nicht, wie oft viele andere und ich schon darauf hingewiesen haben, dass es nirgendwo steht, dass ein seitlicher Kennzeichenhalter eingetragen werden muss.
Es gibt lediglich Vorgaben in Bezug der Sichtbarkeit (Blickwinkel) und das Anbauteile generell keine scharfen Kanten etc haben dürfen.
Wer verbreitet jedesmal dieses unhaltbare Gerücht einer Eintragung???
...@mondeo

der TÜV
3 Bikes, folgende Erfahrung.
Mit Bike Nr.1 wars sehr schwierig (ich wohne in Hessen) nach 3 oder 4 Anfragen bei verschiedenen TÜV Stationen wurde ich über ein Forum auf Bayern verwiesen. Da hats geklappt.
Mit Bike Nr.2 (von nem Kumpel) hat es bei Prüfer 1 nicht geklappt, aber durch Zufall per Einzelabnahme in meinem Wohnort und da auch nur weil ich den selben Halter im Schein hatte und den incl. der Papiere vorgelegt habe.
mit Bike Nr. 3 gabs bei Prüfer 1 Diskussionen, in meinem Wohnort musste ich extra einen Termin ausmachen (im Tagesgeschäft würde diese Abnahme nicht gehen), wurde dann nur Eingetragen weil ich ein Teilegutachten hatte und ein teilegutachten habe ich nicht wenn ich mir einen KZH selbst baue. Ganz egal wie gut oder schlecht.

zetti64 ist offline zetti64 · 69 Posts seit 02.10.2016
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fährt: XL1200CX J&H RnineT Scrambler LS650 Brötchenholbobber
Neuer Beitrag 01.03.2017 16:00
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Das Gesetz und die Richtlinien sind da eindeutig. Bei Eigenbau ist eine Begutachtung nach §21 StVZO zwingend erforderlich.

Westerwaldbandit ist offline Westerwaldbandit · 18 Posts seit 15.12.2016
fährt: 48iger 2017
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Neuer Beitrag 01.03.2017 16:09
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In Rheinland Pfalz muss der eingetragen  sein, so die Info vom Harley Händern und von 3 TÜV Stelken.


Die Night Rod wurde bei Harley umgebaut und dort fand auch die Abnahme statt.
Der Prüfer wahr wirklich nicht kleinlich, aber den Kennzeichenhalter wurde nicht abgenommen.

Erst der nächste Halter fand den Segen.

Aber jeder ist alt genug und sollte wissen was er tut.
Der eine trägt den BremsHebel. ein, der andere  fährt mit ABE, der nächste nimmt den Chinakrachen für 10 €.
Jeder wie er verantworten will und kann.

Dies ist nur meine eigene Erfahrung und wenn man eh schon im Visier ist, sollte man keine unnötige Angriffsfläche bieten.

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zetti64 ist offline zetti64 · 69 Posts seit 02.10.2016
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fährt: XL1200CX J&H RnineT Scrambler LS650 Brötchenholbobber
Neuer Beitrag 01.03.2017 16:31
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zum zitierten Beitrag Zitat von Westerwaldbandit


Aber jeder ist alt genug und sollte wissen was er tut.
Der eine trägt den BremsHebel. ein, der andere  fährt mit ABE, der nächste nimmt den Chinakrachen für 10 €.
Jeder wie er verantworten will und kann.

Dies ist nur meine eigene Erfahrung und wenn man eh schon im Visier ist, sollte man keine unnötige Angriffsfläche bieten.

Genau so ist es.

Und ich denke das hier nur die KZH vorgestellt, gezeigt und bewertet  werden sollen um anderen die Auswahl zu erleichtern.


Da ich nun einen habe, zufrieden bin und brav Bilder für Suchende eingestellt habe, mach ich mich nun vom "Acker"großes Grinsen

Black Pearl ist offline Black Pearl · 1087 Posts seit 24.04.2014
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Black Pearl ist offline Black Pearl
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1087 Posts seit 24.04.2014 aus Hatten

fährt: Anneliese -> 48 coloma gold flake & Simson KR 51/2N
Neuer Beitrag 01.03.2017 20:03
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Leute, ihr glaubt nicht, wie egal mir das ist, was sich jemand eintragen lässt und was nicht.
Mir stellen sich nur die Nackenhaare auf, wenn ich immer wieder lese, dass eine Eintragung eines Kennzeichenhalters, insbesondere eines seitlichen, gefordert ist.
Nein, ist es nicht und war es noch nie. Auch kein Eigenbau, da nicht Sicherheitsrelevant wie bspw. Lenker, Fußrasten, Bremsanlage, usw. Und wenn es diesbezüglich eine Vorschrift gibt, die genau das verlangt, dann gilt sie in ganz Germanien, und nicht nur in der Pfalz oder beim TÜV xyz in Pusemuckelhausen. Wenn es eine Vorschrift gibt, die genau das besagt, nur her damit, ich lerne gern dazu und lass mich auch immer wieder eines besseren belehren, so es denn auch Hand und Fuß hat.
 

__________________
A smoothed sea never made a skillful sailor

Mondeo ist offline Mondeo · 9654 Posts seit 17.06.2015
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fährt: Softail Slim
Mondeo ist offline Mondeo
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9654 Posts seit 17.06.2015 aus Heppenheim (Bergstraße)

fährt: Softail Slim
Neuer Beitrag 01.03.2017 20:44
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Viel Spaß beim lesen http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Und wenn das nicht reicht dann gibt's noch eine TÜV Gegenregel , Sie spricht dann von 'gefährlich hervorstehenden Teilen'.
Vielleicht bedarf es keiner Abnahme!? Aber es ist ja eine Änderung am Fahrzeug und war so nicht für den Verkehr zugelassen! Oder argumentiere ich falsch?

Westerwaldbandit ist offline Westerwaldbandit · 18 Posts seit 15.12.2016
fährt: 48iger 2017
Westerwaldbandit ist offline Westerwaldbandit
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18 Posts seit 15.12.2016
fährt: 48iger 2017
Neuer Beitrag 01.03.2017 20:45
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Ich bin dann mal raus!!!!

 

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haka48 ist offline haka48 · 57 Posts seit 10.02.2017
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aus Dresden

fährt: fortyeight
Neuer Beitrag 01.03.2017 23:21
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zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Viel Spaß beim lesen http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Und wenn das nicht reicht dann gibt's noch eine TÜV Gegenregel , Sie spricht dann von 'gefährlich hervorstehenden Teilen'.
Vielleicht bedarf es keiner Abnahme!? Aber es ist ja eine Änderung am Fahrzeug und war so nicht für den Verkehr zugelassen! Oder argumentiere ich falsch?

Also, §10 FZV spricht einzig und allein von der "Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichens"! Wo steht da was woran es befestigt werden muss/soll?
Der Verweis in §10 (6) Nr.2 FZV zur Richtlinie 93/94/EWG  und ein Blick in diese zeigt, dass es auch hier einzig und allein um die "Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen" geht.

Ein Blick in diese Richtlinie zeigt, dass auch das Argument "Gefährlich hervorstehende Teile" nicht einschlägig ist, denn in Anhang 2. "Position des Kennzeichens Allgemeinen" 2.1. "Die Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen muß so an der Rückseite des Fahrzeugs liegen, daß" 2.1.1. "das Kennzeichen zwischen den Längsebenen angebracht werden kann, die durch die äußeren Punkte der Breite über alles verlaufen"
Sprich: so breit wie der Lenker (evtl. könnte man es auf die breite der Fußrasten "reduzieren") ist, so weit außen darf auch grundsätzlich das Kennzeichen angebracht sein.

Was sagt das jetzt zur Genehmigung/Eintragung von KZ-Halterungen aus? Nichts! aber es zeigt, dass es für die KZ-Aufnahme/KZ-"Halterung" keine gesetzlichen Anforderungen gibt! 
(Denkt auch mal daran: Die Plastikhalterung am PKW!? Muss die denn eingetragen werden!? -> Nein!)Augenzwinkern


Ist alles sehr rechtstheoretisch! wenn man den Prüfer das so hinschmeißt kann man Erfolg haben, oder man hat ihn dann damit vollends gegen sich aufgebracht großes Grinsen

Fazit: Für Ort / Lage / Position / Sichtwinkel gibt es eindeutige und klare Anforderungen!     Für den "Träger" / "Halterung" gibt es m.E. keine gesetzlichen Vorschriften.



 
pdf-Dateianhang
RICHTLINIE_93:94:EWG.pdf
Dateigröße: 850.12 KB, 49 Downloads

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fährt: hd 48 / indian scout
Neuer Beitrag 02.03.2017 20:25
Zum Anfang der Seite springen

das ist alles schön und gut, hier bei uns (landshut ndb.) gibt es ohne eintragung, abe oder e-nr. keinen stempel.

zetti64 ist offline zetti64 · 69 Posts seit 02.10.2016
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Neuer Beitrag 03.03.2017 01:29
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Rein formaljuristisch gibt es für Motorräder nach STVO in der Tat keine Pflicht für eine Eintragung.

Für EG Motorräder schon, hier muss eingetragen werden, denn der KZH ist nach EG Recht/Vorschrift zwingend mittig anzubringen.

Wrd er versetzt ist eine Abnahme nach  §19 oder 21 zwingend erforderlich.

Wie dem auch sei, sobald ein Staatsdiener in einem Umbau ein Gefährdung sieht/sehen will, ist Stress vorprogrammiert, egal ob STVO oder EG.

Hast Du jedoch eine Abnahme mit Genehmigung vom KBA in den Papieren eingetragen ist der Disput meist komplett erledigt.

Hier in Hessen wird nur mit Gutachten, Photo und Tüvabnahme eine Genehmigung vom KBA erteilt, die dann in die Papiere eingetragen
wird. Ich lasse immer die KBA Nummer der Genehmigung in den Schein mit aufnehmen und hab Ruhe bei Kontrollen.

 

macmarkus ist offline macmarkus · 458 Posts seit 02.08.2012
fährt: iron 883 (11/2012)
macmarkus ist offline macmarkus
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458 Posts seit 02.08.2012
fährt: iron 883 (11/2012)
Neuer Beitrag 03.03.2017 18:12
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der schwarzen perle sollte es eher wegen der willkür die nackenhaare aufstellen ... vor zwei jahren bei der hauptuntersuchnung durchgewunken, jetzt mit kollateralschaden ein heidengeld gelassen.

das ist in niedersachsen vielleicht anders als in rheinland-pfalz, dann hast du eben glück mit deiner anneliese. Augenzwinkern​​​​​​​

Marcus ist offline Marcus · 1303 Posts seit 25.11.2015
aus Burgstetten
fährt: kleines schwarzes
Marcus ist offline Marcus
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1303 Posts seit 25.11.2015 aus Burgstetten

fährt: kleines schwarzes
Neuer Beitrag 03.03.2017 18:32
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Ein lustiges Thema, frag mich grad irgendwie warum Hersteller wie Pistor, Wunderkind und wie sie alle heißen mögen, sich den Stress und die Kosten für ein Gutachten antun, wenn ein seitlicher Kennzeichenhalter gar keiner Abnahme bedarf? verwirrt

Mir kanns ja wurscht sein...
 

__________________
Gruß Marcus

Ich scheiß auf Mainstream. cool

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