zum zitierten Beitrag
Zitat von jax74
Wo steht das das das Standgeräusch nicht gesetzlich geregelt ist. Dann könnten div. Hersteller von Anlagen ja jenseits von Gut & Böse ihre Anlagen abuen ohne auf diesen Wert achten zu müssen?
Das steht in ECE R41.04
6.2. Vorschriften über die Geräuschpegel
6.2.1. Die Geräuschemissionen eines zur Genehmigung vorgeführten Kraftradtyps werden nach den beiden Methoden gemessen, die in Anhang 3 dieser Regelung beschrieben sind (bei fahrendem und bei stehendem Motorrad)
Im Falle eines Kraftrades, bei dem im stehenden Zustand kein Verbrennungsmotor in Betrieb ist, ist nur das Fahrgeräusch zu messen.
6.2.2. Die gemäß den Vorschriften des Absatzes 6.2.1 ermittelten Prüfergebnisse werden in den Prüfbericht und einen Vordruck gemäß dem Muster in Anhang 1 dieser Regelung eingetragen.
6.2.3. Die gemäß Anhang 3 Absatz 1 dieser Regelung für das
fahrende Kraftrad ermittelten und auf die nächste ganze Zahl mathematisch gerundeten Prüfergebnisse dürfen die in Anhang 6 dieser Regelung für die Klasse, zu der das Kraftrad gehört, vorgeschriebenen Grenzwerte (für neue Krafträder und neue Auspuff- oder Schalldämpferanlagen) nicht übersteigen. In jedem Fall darf Lwot den Grenzwert für Lurban nur um höchstens 5 dB überschreiten.
ANHANG 3
2. Standgeräusch des Kraftrads (Messbedingungen und Verfahren für die Überprüfung des im Verkehr befindlichen Fahrzeugs)
2.1. Schalldruckpegel des Kraftrads im Nahfeld
Zur Erleichterung späterer Überprüfungen der Geräuschentwicklung bei im Verkehr befindlichen Krafträdern ist der Schalldruckpegel auch im Nahfeld der Auspuffmündung nach den nachstehenden Vorschriften zu messen und das Messergebnis in das Mitteilungsblatt nach Anhang 1 einzutragen.
ANHANG 6
MAXIMALE GRENZWERTE DER SCHALLPEGEL
Klasse Leistungs-Masse-Verhältnis(PMR) Grenzwerte für L urban in dB(A)
Klasse 1 PMR ≤ 25 73
Klasse 2 25 < PMR ≤ 50 74
Klasse 3 PMR > 50 77
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."