Blöde Geschichte, kann jedem passieren (auch den Schlaumeiern, die würden es nur nicht erzählen). Habe schon zwei mal ähnliche Erfahrungen gemacht und bin zum Glück gut rausgekommen. Es braucht nur etwas Geduld und die richtige Vorgehensweise, um die Möglichkeiten festzustellen.
Wie Nuwanda schon erläutert hat, besteht im Kern ein rechtliches Problem, dessen Umstände zu prüfen sind:
1. Du hast einen Kaufvertrag geschlossen und der Kaufgegenstand „erscheint“ mangelhaft.
2. Welche Werkstatt etwas im Auftrag des Vorbesitzers gemacht oder unterlassen hat, ist nicht relevant. Dein Vertragspartner ist der Verkäufer.
3. Mündliche Aussagen im Rahmen des Vertrages kannst du nur nutzen, wenn du sie beweisen kannst.
4. Sofern mündliche Aussagen nicht beweisbar sind, ist auf jeden Fall der Kaufvertrag mit allen Anlagen die Grundlage für die notwendige Prüfung.
5. Es wird jetzt erforderlich zu prüfen, ob und welche Ansprüche du gegen den Verkäufer - auf welcher Basis - geltend machen kannst.
6. Diese Ansprüche könnten sein: Wandelung, Minderung, Schadenersatz für Investitionen etc.
7. Es kann aber auch sein, dass der Kaufvertrag einwandfrei ist und du keine Ansprüche hast.
Such dir dazu einen Anwalt, der sich im Vertragsrecht im Kfz-Bereich gut auskennt. Eine Erstberatung kostet nicht die Welt und verschafft dir Klarheit über die grundsätzlichen Möglichkeiten.
Schreib die Situation chronologisch auf und sortiere alle Belege (auch die der Garantieverlängerung und sonstigen Ausgaben). Damit kann der Anwalt sich sein Bild machen und dir eine Empfehlung geben.
Falls du im Rechtschutz bist, kannst du dich zurücklehnen und abwarten. Falls nicht, investiere in die Erstberatung und entscheide danach.
Alles andere ist Spekulation und bringt dich nicht weiter.
Falls du aus dem Raum Niederrhein kommst, kann ich dir einen Anwalt empfehlen.
Grüße
Marco