Die ist außer Kraft seit 2009 *duck*
(hab fast täglich mit dem ganzen Kram zu tun)
Ist doch ganz einfach:
Abblendlicht ist vorgeschrieben, Fernlicht ist vorgeschrieben, Standlicht ist vorgeschrieben, Nebelleuchten kann, Tagfahrlicht kann.
Fernlicht: einer oder zwei, bei zwei darf der Abstand der beiden (nebeneinander, symetrisch zur Fahrzeugmitte) nicht größer als 200mm sein
Abblendlicht: gleiche Vorschrift wie Fernlicht, gilt auch für Kombischeinwerfer Abblend/Fernlicht
Tagfahrlicht: einer oder zwei, das Abblendlicht muß bei leuchtendem TFL abgeschaltet sein.
Abblend und Fernlicht dürfen zusammen brennen bei getrennten Scheinwerfern für Abblend und Fernlicht. Bei Kombischeinwerfern für Abblend und Fernlicht gilt das aufgebrachte Prüfzeichen CR bzw. C/R (das / bedeutet dann "oder"
Nebelscheinwerfer: einer oder zwei, komplett getrennt von Abblend und Fernlicht schaltbar.
Zusammengefasst: 6 Lampen (zweimal Abblendlicht, zweimal Fernlicht, zweimal Nebel) plus TFL oder 4 Lampen (zweimal Abblend/Fernlicht, zweimal Nebel) plus TFL
EDIT einer, zwei oder drei gehen aber auch (zwei: 1 Kombischeinwerfer Abblend/Fernlicht plus 1 Nebel, dann muß der Hauptscheinwerfer mittig montiert sein. Nebel dann drüber oder drunter. Bei 2 Nebel (symetrisch) sind es dann 3 Scheinwerfer)
Ein Scheinwerfer sollte dann klar sein :-)
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von HeikoJ am 29.08.2018 15:43.