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Grüße Uli/Eule
Der Weg ist das Ziel.
Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen. 
Booze · 2945 Posts
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Moos · 15214 Posts
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Booze · 2945 Posts
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Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Regressforderung allerdings auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Dieses Limit gilt, wenn eine Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls vorlag. Es gibt aber auch Pflichtverletzungen, die erst nach dem Versicherungsfall eintreten. Das kann beispielsweise eine relevante Verletzung der Mitwirkungs- oder Schadenminderungspflicht sein. In diesem Fall reduziert sich die maximale Höhe der Regressforderung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auf 2.500 Euro.Dabei ist es unerheblich, ob ein solcher Verstoß grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Versicherungsnehmer begangen wird. Lediglich ein Dieb, der ein versichertes Fahrzeug stiehlt, kann vollständig in Regress genommen werden. Liegen Pflichtverletzungen sowohl vor als auch nach Eintritt des Versicherungsfalls vor, ist eine Zusammenführung der Maximalbeträge möglich, sodass Regressforderungen bis zu 7.500 Euro zulässig sind.
Moos · 15214 Posts
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