Habe das ganz aktuell (letzte Woche) erst hinter mir.
Hintergrund:
Meinen SE-LuFi habe ich schon vor Jahren per Sondergutachten (Testfahrt beim TüV-Nord, großes Gutachten ...) offen/ohne Einschränkungen eintragen lassen.
Meine Kess (die damals bei den nötigen Testfahrten beim TüV sogar schon montiert war) wollte ich jetzt, Jahre später, nachtragen lassen.
Die hat zwar eine ABE/E-Nummer/Kärtchen, ich wollte aber aufgrund der vielen Negativberichte in den Medien ganz sicher gehen.
Der TüV-ler wollte auch bei mir das im Rahmen des Zulassungsverfahrens erstellte Gesamtgutachten von Kess.
Und das bildet natürlich ALLE baulichen Details und Messwerte/-zyklen ab.
Der TüV hat aber nur auf die ersten x-Seiten Zugriff; mehr ist online, auch für Gutachter, nicht einsehbar.
Man das komplette Gutachten auch von Kess bekommen; das alles lassen sich aber sowohl TüV (für Verfahren & Eintragung) als auch Kess SEHR gut bezahlen.
Ich habe dann zum Glück einen Gutachter gefunden, der meine KESS-MMV ohne diesen Aufwand eingetragen hat.
Das ist dafür aber, wie hier im Forum schon mehrfach dargestellt, eine "halbseidene" Eintragung; eher so zur Nervenberuhigung.
Habe auch lange mit einem Bekannten geredet, der Ingenieur bei TüV ist, den ich schon ewig kenne ...
... und der mir das trotzdem (aus "Angst vor Oben") nicht eintragen wollte. Die bekommen schon ordentlich Druck.
Ganz formal korrekt muss in einem solchen Fall ein komplettes Abgasgutachten erstellt werden.
Der TüV Hessen z.B. ruft dafür ca. 2500,- Euro auf; das Fahrzeug durchläuft also quasi ein komplettes Genehmigungsverfahren.
Abschließender Kommentar meines Bekannten war aber auch:
"Fahr halt einfach mit dem Kärtchen; in 99,9 % aller Fälle hast du Glück und es wird nichts beanstandet. Es ist und bleibt eine Grauzone!".
Dieser Beitrag wurde schon 4 mal editiert, zum letzten mal von Motorradfahrer am 30.01.2019 14:00.