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Teilegutachten Kesstech -03 0477

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Teilegutachten Kesstech -03 0477

Boarderbike ist offline Boarderbike · 33 Posts seit 31.10.2016
fährt: Sportster 883R 03
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33 Posts seit 31.10.2016
fährt: Sportster 883R 03
Neuer Beitrag 29.01.2019 11:34
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Hallo zusammen musste heute beim TÜV vor fahren .Nun hat er meine Supertrapp Kesstech ANlage bemängelt sie is von der Lautstärke I.O hat auch ne e1 Nr. nur weil ich einen S&S Vergaser fahre muss diese nun eingetragen werden. Jetzt brauchte ich ein Teilegutachten über die dinger. Hat zufällig jemand sowas für mich natürlich nicht für Umme. Es Hhandelt sich um die Endtöpfe -03  0477 für eine Sportster 883 Bj. 2003 Danke schon mal.

Mondeo ist offline Mondeo · 9705 Posts seit 17.06.2015
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fährt: Softail Slim
Neuer Beitrag 29.01.2019 13:27
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Du weißt schon das es für Auspuffanlagen mit E keine Teilegutachten gibt und für Lufis auch nicht? Diese Eintragungen gehen nur mit Einzelabnahme und oder Kombigutachten mit Luftreduzierblechen.  Wie sich das mit deinem Vergaser verhält weiß ich allerdings nicht.

Staude ist offline Staude · 559 Posts seit 29.09.2017
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fährt: 07er Heritage Military Bobber "Milly", 88er Sporty-Projekt "Daisy"
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559 Posts seit 29.09.2017 aus U.S.A

fährt: 07er Heritage Military Bobber "Milly", 88er Sporty-Projekt "Daisy"
Neuer Beitrag 29.01.2019 13:38
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Geh zu einem Schrauber der auch Umbauten und TÜV macht. Die wissen meistens was zu tun oder zu bringen ist. Die TÜVler sind da auch tiefer in der Materie.

__________________
Grüße Staude

Mein Sporty-Projekt


"Meine Definition von Glück?
Keine Termine und leicht einen Sitzen"
Harald Juhnke
 

Boarderbike ist offline Boarderbike · 33 Posts seit 31.10.2016
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Neuer Beitrag 30.01.2019 11:46
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Sorry hatte mich da vielleicht falsch ausgedrückt.
Der TÜV Mensch benötigt Unterlagen über die Dämpfer : wie Aufbau der Stauscheiben, max. Lautstärke und das sie für die Sportster zugelassen sind. … wie sagt man dazu Betriebserlaubnis oder  Beschreibung. bei den Neuen gibt's doch immer son Kärtchen dazu.  
Ich habe Kesstech schon angeschrieben aber keine Info bis jetzt bekommen. 

Mondeo ist offline Mondeo · 9705 Posts seit 17.06.2015
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fährt: Softail Slim
Neuer Beitrag 30.01.2019 11:53
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Hast du schon gerade richtig erwähnt. Das Kärtchen. Wüßte sonst nicht was es sonst anderes gäbe. Über den Aufbau bekommst du kein Gutachten oder sonstwas.Das Ding hat eine E Nummer und pasta. Also zugelassen. Das Problem liegt wohl eher in der Kombination mit deinem S&S Vergaser.

Motorradfahrer ist offline Motorradfahrer · seit
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Neuer Beitrag 30.01.2019 12:49
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Habe das ganz aktuell (letzte Woche) erst hinter mir.

Hintergrund:
Meinen SE-LuFi habe ich schon vor Jahren per Sondergutachten (Testfahrt beim TüV-Nord, großes Gutachten ...) offen/ohne Einschränkungen eintragen lassen.
Meine Kess (die damals bei den nötigen Testfahrten beim TüV sogar schon montiert war) wollte ich jetzt, Jahre später, nachtragen lassen.
Die hat zwar eine ABE/E-Nummer/Kärtchen, ich wollte aber aufgrund der vielen Negativberichte in den Medien ganz sicher gehen.

Der TüV-ler wollte auch bei mir das im Rahmen des Zulassungsverfahrens erstellte Gesamtgutachten von Kess.
Und das bildet natürlich ALLE baulichen Details und Messwerte/-zyklen ab.
Der TüV hat aber nur auf die ersten x-Seiten Zugriff; mehr ist online, auch für Gutachter, nicht einsehbar.
Man das komplette Gutachten auch von Kess bekommen; das alles lassen sich aber  sowohl TüV (für Verfahren & Eintragung) als auch Kess SEHR gut bezahlen.

Ich habe dann zum Glück einen Gutachter gefunden, der meine KESS-MMV ohne diesen Aufwand eingetragen hat.
Das ist dafür aber, wie hier im Forum schon mehrfach dargestellt, eine "halbseidene" Eintragung; eher so zur Nervenberuhigung.

Habe auch lange mit einem Bekannten geredet, der Ingenieur bei TüV ist, den ich schon ewig kenne ...
... und der mir das trotzdem (aus "Angst vor Oben") nicht eintragen wollte. Die bekommen schon ordentlich Druck.
Ganz formal korrekt muss in einem solchen Fall ein komplettes Abgasgutachten erstellt werden.
Der TüV Hessen z.B. ruft dafür ca. 2500,- Euro auf; das Fahrzeug durchläuft also quasi ein komplettes Genehmigungsverfahren.

Abschließender Kommentar meines Bekannten war aber auch:
"Fahr halt einfach mit dem Kärtchen; in 99,9 % aller Fälle hast du Glück und es wird nichts beanstandet. Es ist und bleibt eine Grauzone!".

Dieser Beitrag wurde schon 4 mal editiert, zum letzten mal von Motorradfahrer am 30.01.2019 14:00.

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StreetBob ist offline StreetBob · 278 Posts seit 12.11.2018
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278 Posts seit 12.11.2018
fährt: FLSS
Neuer Beitrag 30.01.2019 15:54
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Wurde bei der Einzelabnahme /Sondergutachten die angebaute Auspuffanlage nicht dokumentierte.

 

Mondeo ist offline Mondeo · 9705 Posts seit 17.06.2015
aus Heppenheim (Bergstraße)
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fährt: Softail Slim
Neuer Beitrag 30.01.2019 16:51
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Naja der er ja jetzt schon beim TÜV war ist wohl das Kind schon in den Brunnen gefallen 

Motorradfahrer ist offline Motorradfahrer · seit
Motorradfahrer ist offline Motorradfahrer
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Neuer Beitrag 30.01.2019 17:11
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Ganz rechtlich korrekterweise muss, sobald beide Komponenten geändert werden, ein Abgasgutachten erstellt werden.

Bei einer Komponente (nur LuFi oder nur Schalldämpfer) muss das nicht sein und es reicht die Messung der Geräuschemission.

Daher hat  der TüVler damals auch ganz bewusst nur den LuFi eingetragen und die Kess quasi "ignoriert". 

Edit: Den rechtlichen  Hintergrund stelle ich gleich in meiner Folgeantwort kurz dar ... s.u. ...

ABER, wichtig ist:

Letztlich fährt jeder von uns, die diese beiden Komponenten nicht ausdrücklich "in Kombination mit" eingetragen hat im halblegalen Bereich.

Und selbst diejenigen, die das in Kombination eingetragen haben, müssten auf Nachfrage das Gutachten mit allen Emissionsmessungen vorlegen können.

Ich vermute mal, das kann hier niemand!?

Wie gesagt, das ist die "Rechtlich-100%-wasserdicht-Version".

​​​​​​In aller Regel passiert halt nix und man wird in Ruhe gelassen, wenn beide Komponenten eingetragen sind.

Den Kopf DAFÜR hält aber ggf. der Ingenieur hin. Ich habe mir das lang und breit erklären lassen. 

Es ist rechtlich arg kompliziert und die TüV-ler sind auch nicht wirklich glücklich über diese Regelungen.


 

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Motorradfahrer am 30.01.2019 17:24.

Mitch1966 ist offline Mitch1966 · 41 Posts seit 30.12.2018
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Mitch1966 ist offline Mitch1966
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41 Posts seit 30.12.2018
fährt: XL1200CX
Neuer Beitrag 30.01.2019 17:33
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Ich habe eine Kess Klappenanlage mit E Nummer... also legal.... und einen S&S Luffi auch mit E Nummer.... also auch legal..... wo sollte denn jetzt das Problem sein....

Ich wollte erst einen Wunderkind Luffi verbauen, der allerdings eingetragen werden muss.... auf Nachfrage beim TÜV.... bzw. Dekra, sagte man mir, dass es gar kein Problem sei.... die Kess hat eine E Nummer und ich somit als Orig. Anlage anzusehen.... der Luffi hat ein Teilegutachten und kann somit eingetragen werden.

Auch wird in dem Gutachten eine Leistungssteigerung ausgeschlossen... also eintagen und gut.

Den S&S habe ich hier bei Harry allerdings zu einem fairen Kurs bekommen, daher nun der S&S.... und das der eine E Nummer hat, ist natürlich ein positiver Nebeneffekt.

__________________
Und wenn das Leben mal so richtig scheiße läuft, beklage Dich nicht, Du selbst hast es ja verbockt.

Motorradfahrer ist offline Motorradfahrer · seit
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Neuer Beitrag 30.01.2019 17:33
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So ... rechtlicher Hintergrund:

Jeder LuFi & jeder Auspuff, der eine ABE oder E-Zulassung hat, wurde mit einem ansonsten serienmäßig ausgestatteten Fahrzeug homologisiert.

Diese Homologation gilt daher, auch wenn das nicht im Gutachten / dem ABE-Kärtchen steht, nur mit einem ansonsten serienmäßigen Fahrzeug.

Das ist auch (hier) nicht diskutierbar. Das ist so.

Sobald also die zweite Komponente ausgetauscht wird, haben beide ABE, E-Zulassungen oder sogar Eintragungen keinen Wert mehr.  

Durch den Austausch der zweiten Komponente wird ein neues Gutachten für das Fahrzeug in der nun zu homologisierenden Version fällig.

Ja, nervt!

Motorradfahrer ist offline Motorradfahrer · seit
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Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 30.01.2019 17:35
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@ Mitch:

Ja, so wird das in aller Regel gehandhabt, weil es so praktikabel ist.

Formal korrekt, s.o., ist es nicht.

 

Motorradfahrer ist offline Motorradfahrer · seit
Motorradfahrer ist offline Motorradfahrer
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 30.01.2019 17:38
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zum zitierten Beitrag Zitat von Mitch1966
Ich habe eine Kess Klappenanlage mit E Nummer... also legal....
... und einen S&S Luffi auch mit E Nummer.... also auch legal.....
... wo sollte denn jetzt das Problem sein....

Das "Problem" lautet:

Beide Homologationen (E-Zulassungen) verlieren ihre Gültigkeit, sobald die zweite Komponente mit ausgetauscht wird.

Mondeo ist offline Mondeo · 9705 Posts seit 17.06.2015
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Mondeo ist offline Mondeo
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9705 Posts seit 17.06.2015 aus Heppenheim (Bergstraße)

fährt: Softail Slim
Neuer Beitrag 30.01.2019 18:48
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Nix anderes was ich schon schrieb!

Motorradfahrer ist offline Motorradfahrer · seit
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Neuer Beitrag 30.01.2019 18:53
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zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Über den Aufbau bekommst du kein Gutachten oder sonstwas.

Ich kam ja über diese Behauptung ins Schwadronieren. Die stimmt so halt nicht.

Das Gesamtgutachten inkl. baulicher Details kann er durchaus bekommen.

KÖNNTE halt teuer werden; ggf. bei Kess nachfragen.

Damit KÖNNTE der TüV-ler aber eine schlagkräftigere Einzelabnahme erwirken.

Gewisse Spielräume haben die Herren Ingenieure halt schon.

Sie nutzen sie halt immer weniger gerne ... s.o. 

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