zum zitierten Beitrag
Zitat von Vtwin-Junkie
Quelle hat er keine, gibt es auch nicht, weil's nicht stimmt, was booze behauptet.
Alles nur seine persönliche Vermutung!
ICH aber, §20 StVZO, Absatz 5:
5) Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt nach Ablauf einer etwa festgesetzten Frist,
bei Widerruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt und wenn der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn der Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis gegen die mit dieser verbundenen Pflichten verstößt oder sich als unzuverlässig erweist oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Fahrzeugtyp den Erfordernissen der Verkehrssicherheit nicht entspricht.
Gilt auch für Fahrzeugteile, §22 StVZO, Absatz 2:
(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften über die Erteilung der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge entsprechend.
Bestandsschutz auf EWIG ? Träumt weiter, bestes Beispiel sind die Dieselfahrverbote und das Erlöschen der Betriebserlaubnis für mehr als 30 Jahre alte Heizkessel Anfang 2015.
Dann werden, wie z.B. in Paris alle Zweitakter im Stadtgebiet verboten, und dann alle Fahrzeuge mit Lärmemissionen größe X Dezibel, geht einfacher als Ihr denkt, siehe diverse Fahrverbote für Motorräder die bereits bestehen.
Und was glaubt ihr was passiert wenn die Regierung nicht mehr durch die Autolobby betrieben wird.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.