zum zitierten Beitrag
Zitat von Seemer2ship
Ach so, ein weiterer Schritt ist, den Sachverhalt auch dem KBA zu schildern und um Auskunft zu bitten.
Kannst Du dir sparen, das KBA ist nur für deutsche (E1) E Zulassungen zuständig, da mußt du in dem Land anfragen (Rumänien ? E 19) das die Zulassung erteilt hat. Grundsätzlich gilt das Prüfzeichen eines anderen EU Landes innerhalb der EU vorbehaltlos anerkannt werden. Eine bloße Behauptung das die Prüfnummer gefälscht oder nicht gültig sei ist völlig haltlos. Für den Nachweis der Gültigkeit ist der Hersteller bzw. der "in Verkehrbringer" zuständig und nicht der Endverbraucher. siehe §21a StVZO
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.