Hallo Leute,ein paar Informationen zur Klarstellung und wie ich die Sache beurteile:
1. Zitat Scareya:
"Fest steht, dass Ich bisher noch keinerlei offizielle Information habe, dass meine THORCAT II Anlage nicht mehr legal waere"
Stimmt, der Meinung bin ich eigentlich auch, dass es keinen Grund zur Sorge gibt, solange man nicht von den Zulassungsstellen ueber einen Entzug der BE informiert wurde,......wenn ich nicht die Maengelscheine der Polizei haette mit dem Vorwurf der gefaelschten EG-ABE. Alle, die so einen Schein noch nicht haben, sind auch noch nicht im Zugzwang, etwas an ihrer V&H zu tun.
Der Vorwurf der Faelschung konnte weder durch die Polizei-Inspektionen, noch durch die Kriminal-Inspektion Montabaur und auch nicht durch die Staaatsanwaltschaft bestaetigt werden, dennoch gibt es ein Aktenzeichen fuer die Ermittlungen (AZ 2020JS55072-18 Staatsanwaltschaft Koblenz). Da es zu diesen Ermittlungen noch keine endgueltige Beschlussfassung gibt, koennte dieser Maengelschein nach meinem Dafuerhalten eventuell auch unberechtigt (weil ohne ausreichende Beweislage) ausgestellt worden sein, hat aber leider selbst nach Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, so dass ich und meine Frau gezwungen sind, bis zur gesetzten Frist die Motorraeder mit legalen Anlagen einem Technischen Ueberwachungsverein vorzufuehren und den "Tick in der Box" zu bekommen. Andernfalls erlischt die BE fuer beide Motorraeder. Heisst defacto fuer uns, die beiden Big-Shots sind erstmal Schrott.
Umgekehrt hat FMC wiederum anfangs die Legalitaet dieser Anlagen auf der Webseite, beim Telefonat, durch E-Mail bestaetigt, parallel dazu aber angefangen, genau diese Anlagen aus seinem Verkauf zu nehmen und die E1 Zertifizierung vorzunehmen, was lobenswert ist, aber den EURO 3 Anlagen gegenwaertig nicht weiterhilft. Genausowenig wie das Angebot, die Anlage durch den DEKRA Vertreter vor Ort eintragen zu lassen, da es genau darum nicht geht,....der Vorwurf der Faelschung der Typgenehmigung kann dadurch nicht aus dem Raum geschafft warden.
2. Zitat PaulHD48: "
wenn ich als Händler bzw Hersteller in solch einer Situation wäre, würde ich für Aufklärung sorgen"
Dachte ich auch, aber FMC hat die Kommunikation mit mir eingestellt, insofern nicht gerade der beste Vertrauensbeweis..., was zwischen FMC und KBA und Staatsanwaltschaft untereinanderlaeuft, entzieht sich derzeitig meinem Blickfeld, da keiner kommuniziert...
3. PaulHD48: "
ohne offizielle rechtssichere Aussage von FMC wäre ich mit der E19 vorsichtig. doch wo bleibt die? eine Stellungnahme auf deren HP ist nicht so schwer zu realisieren und würde viele Mailanfrage diesbezüglich verhindern"
Stimme vollumfaenglich zu!
4. Zitat LRalf: a) "Der Kollege, der im Forum hier eine Mängelkarte von der Polizei bekommen hat, kann doch zu FMC fahren. Die haben doch selbst einen TÜV im Haus".
Nice try, aendert aber die Sachlage nicht. Die Sache wird nicht verbessert durch einen Eintrag in den Fahrzeugschein, falls die Typgenehmigung nicht regelkonform erlangt worden ist.
"Was sich jetzt an der Rechtslage geändert hat, kann wohl keiner genau sagen"
Ich denke, gemessen an der gueltigen Fassung der EU Richtlinie hat sich die Rechtslage gar nicht geaendert und es bleibt nach wie vor der Fakt, dass Typgenehmigungen aller europaeischen Laender gegenseitig anerkannt werden. Das,was hier im Raum steht, ist das WIE wurde die Typgenehmigung erlangt? Auch ich stehe im Kontakt mit dem KBA Abt Marktueberwachung, die allerdings erst dann aktiv werden koennen, wenn Verdachtsmomente zu ihnen getragen warden. Ich habe den Sachverhalt dort geschildert und die entsprechenden Abteilungen sollten in Kuerze in der Lage sein, ueber die E19 Typgenehmigung Auskunft zu geben. (Antwort steht noch aus nach fast 2 Wochen..., die Anfrage an die rumaenische Behoerde zur Beibringung der erforderlichen Dokumente ist schon weit frueher rausgegangen,... auch hier bis jetzt no reply)
Alles in Allem: Fuer euch, die ihr noch keinen Maengelschein habt, einfach weiterfahren und abwarten , bis mehr Licht ins Grau kommt. Fuer mich und meine Frau wirds leider ein etwas laengerer und teurer Spass, egal in welche Richtung das geht, kann ja sein dass das abschliessende Ergebnis lautet in Ermittlungsverfahren,...."etwas laut aber ansonsten alles ok."..... (Hat schon mal jemand die Polizei auf Schadensersatz verklagt
????)
Gruss, Ron
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