Nun, ein solcher Rat ist rechtlich bedenklich, Moos. FMC muss Auspuffanlagen so entwickeln, das ein Anpassen der Map nicht nötig ist. Wäre es eine Voraussetzung, dass jeder einen Tuner benötigt für einen korrekten Motorlauf, hätte keine unserer Anlagen eine Zulassung vom KBA erhalten. Natürlich läuft ein Motor mit Auspuffanlage und einem angepassten Mapping besser, aber das macht es eben nicht legaler. Ganz im Gegenteil, die Betriebserlaubnis ist damit sofort weg., genau so wie bei einer offenen Anlage. Das gute war, bislang konnte es kaum einer nachweisen, das schlechte ist, das wird nicht so bleiben. 2020er Euro 5 Modelle zeigen dem Befugten sofort über die neue ODB II Schnitstelle, welche Map da drauf ist und ob es Factory oder Handmade ist. Im Zweifel wird das Bike sofort stillgelegt. Aber auch für die älteren Systeme rüstet man gerade nach, um den Nachweis als Anfangsverdacht zu führen, was letztendlich das gleiche Resultat hat, das Bike bleibt stehen, bis der Gutachter das Steuergerät analysiert hat.
Die Kombination Auspuffanlage mit EG ABE und Luftfilter mit EG ABE bedingt ein Kombigutachten! Ansonsten ist der Betrieb nicht legal. Wird wegen dem Luftfilter die Map auch geändert, müsste auxh dies in dem Kombigutachten erfasst sein und einem Privatman wäre das nicht möglich es selbst zu prorammieren, z.B mit Autotuner. Es müsste Herstellerseits via Fachwerkstatt programmiert werden und auch dies muss im Kombigutachten stehen. Sonst ist die Be auch hier weg.
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