Moin. Meines Wissens, muß man bei einem Umzug seine Fahrzeuge ummelden. Das Kennzeichen kann man dann einmal mitnehmen. Wenn das Moped Kennzeichen "A" hat und er bisher in "B" wohnte, jetzt aber nach "C" umgezogen ist und das Kennzeichen "B" haben will, so benötigt er eine EVB mit der alten Adresse aus "B". Dann kann er sich ummelden nach "C" und muß dann zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug auf die Adresse "C" ummelden und kann dabei das Kennzeichen von "B" behalten.
Das Ummelden ist notwendig, damit der Sherrif bei z.B. Straftaten das KFZ auch finden kann. Also die richtige Adresse. Meldet man das Fahrzeug nicht um bei Umzug, auch im gleichen Landkreis, begeht man eine Ordnungswiedrigkeit und das kostet Geld.
Wenn man schon in "C" wohnt, ist natürlich das An- oder Ummelden auf "B" erstmal illegal. Ich würde mir die EVB auf die Adresse von "B" holen, wenn ich das Kennzeichen umbedingt haben will und dann einen Tag später die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt machen und danach das KFZ in "C" anmelden und das Kennzeichen "B" mitnehmen.
Nicht ganz legal, aber wenn die Umzüge nicht soweit auseinander liegen, sicherlich noch vertretbar.
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Ich bin dann mal weg, um mich zu finden. Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!