https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
Auspuff(anlage) ( komplett oder einzelne Komponenten, Beleuchtung, Fahrwerk, Bremse ....... eigentlich alles.
Da für viele Teile die in gering(er)en Stückzahlen eine ECE Prüfung nicht sinnvoll, machbar oder zu aufwändig/teuer wäre gibt es halt Teile mit Gutachten.
Beim Anbau dieser Teile ans Fahrzeug erlischt die BE und muss durch Eintragung bei der Zulassungsstelle und/oder Vorführung und Prüfung einer zugelassenen Prüfstelle
wieder erlangt werden.
So die Kurzform, die lange Form gibts in Brüssel :-)
Es gibt aber auch noch viele Baustellen. ZB seitlicher Kennzeichenhalter. Einerseits kein für die Fahrzeugsicherheit wichtiges Bauteil, keins was die Fahreigenschaften beeinflusst und
dessen zulässige Ausführung durch die STVZO festgelegt ist. Also eigentlich was zulässiges dran schrauben und gut ists. ABER - da man ja durchaus der Meinung sein kann, dass auch dieses
Teil die Sicherheit beeinflusst ( Befestigung an der Radachse, Gefahr für Fahrer und Fussgänger usw ) und da ja das Fahrzeug, das eine BE nach EG Recht hat, verändert wird
ist es halt mittlerweile Teil eintragen zu lassen. So wird eine rechtssicherheit erzeugt die eigentlich gar keine ist :-)
Die Veränderung von Fahrzeugen wird in Zukunft immer weiter eingeschränkt werden. Zur Zeit ist der Wegfall der Zulässigkeit von Reifenfreigaben ein Beispiel.
Gruss Börnie
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Dieser Beitrag wurde schon 6 mal editiert, zum letzten mal von Börnie am 06.02.2020 21:14.