Öfter mal was Neues . . .
Seit ich im letzten Jahrhundert als Teenie ans Leichtkraftrad verchromte "Sundance" Rasten von Hein Gericke geschraubt habe - was Andres gab`s kaum zu der Zeit - hatte ich noch nie
originale Rasten und bis heute ist noch nie jemand in den Sinn gekommen, danach zu schauen.
Ist das erste Mal, daß ich höre, daß sich ein Schutzmann dafür interessiert und was bemängelt, interessant.
Ich schätze das als so selten ein, daß ich mich da künftig auch nicht drum kümmern werde - und eine Mängelkarte To Go ist jetzt ja auch nicht das Schlimmste, was
das Schicksal bereit hält.
Ich kenne das nur bei kompletten Rastenanlagen, und da hat noch jeder, den ich kenne, eine Eigenbau-Anlage ohne Gutachten oder eine Umgenudelte eingetragen bekommen, wenn
das technisch - speziell Bremsanlenkung - fachmännisch ausgeführt war.
Von meiner Werkstatt her kenne ich es noch so, daß grade Fußrastenanlagen - technisch einwandfreie Umsetzung vorausgesetzt - immer eines der Themen waren, die
ohne Herstellergutachten immer easy per Einzeleintragung abgenommen wurden.
Warum sollte man dann nicht auch Rasten per Einzelabnahme eintragen können.
Wenn da außer dem Dir über den Weg gelaufenen noch ein anderer Schutzmann existiert, der da was bemängelt, kann ich mir schwer vorstellen, daß Fußrasten (einzelne am originalen
Befestigungspunkt, nicht andere Anlage) unter die Kategorie Anlass zum Abschleppen fallen ?
Und wegen Versicherungsschutz - es muß doch zwischen Unfallursache und technischer Änderung immer ein nachweisbarer Zusammenhang ableitbar sein, da kann ich
mir auch nicht so einfach was Schlimmes vorstellen, wenn die Raste nicht kurz vor dem Unfall abbricht.
Ansonsten wenn da jetzt tatsächlich gehäuft drauf geachtet wird, dann hab ich das einfach noch nicht mitbekommen - gehört habe ich das jetzt zum ersten Mal.
Es wurde schon immer darauf geachtet, daß sie klappbar sind, und daß sie zur Anzahl Sitzplätze passen im Fall des Soziusplatzes.
Was das mit dem Gutachten betrifft, ich kann mir gut vorstellen, daß genau das Wort "sollte" und das fehlende "muß" der Knackpunkt ist.
Vielleicht im Nachhinein dann für den Schutzmann nicht durchsetzbar, aber erstmal auf der Straße zur Anwendung kommend.
So wie bei der verwaschenen Vorschrift zum Schutzhelm - ein E-Zeichen ist ja in D nicht erforderlich, aber unabhängig vom Ausgang einer Beschwerde gibt es
mitunter trotzdem Schutzmänner, die zu bestimmten Anlässen den Tag der Helmbemängelung zelebrieren, wegen fehlenden E-Zeichens.
Durch Verbiegung der Vorschrift, die eigentlich keinen großen Spielraum läßt.
Genau so könnte jemand es mit dem "sollte" durchziehen, erstmal.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN