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ABE für Fußrasten benötigt?

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ABE für Fußrasten benötigt?

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trima ist offline trima · 65 Posts seit 18.02.2014
aus Kressbronn am Bodensee
fährt: Fat Boy S / CB 750 F1
trima ist offline trima
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65 Posts seit 18.02.2014 aus Kressbronn am Bodensee

fährt: Fat Boy S / CB 750 F1
Neuer Beitrag 11.02.2020 13:19
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Moi,
ich habe bei mir die Trittbretter meiner FB gegen Fußrasten und die Befestigung der BO getauscht. Laut Aussage meines Freundlichen, dem TÜV und der GTÜ brauche ich weder ABE noch eine Eintragung, da es orig. HD-Teile sind.   
Ich denke, dass ich für die reinen Fußrasten keine ABE etc brauche, für ne Anlage aber schon. Ist auch nachvollziehbar. Wenn ich mir so mal die Ratschläge von Louis, Dekra TÜV-Süd, MOTORRAD etc anschaue, redet der eine von Fußrasten, der andere von Fußrastenanlage. Vielleicht meine ja beide das gleiche, die komplette Anlage. So steht in der von u.a. Louis angegeben Paragraf der STVZO § 61 nur folgende Sätze:"§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

 "
ICh sehe  das so, dass es wie meistens, es keiner es richtig weis, auch nicht der geschulte Mitbürger in Grün(oder Blau mittlerweile). Dann wird es so auslaufen, das wieder eine mal die Gerichte klären müssen was Recht ist. 
Sollten das Rennleitungs-Swat-Team aus Kempten, mich mal abfangen und was in Punkto Fußrasten beanstanden, werd ich Berichten. 

Gruß Trima

__________________
hab en US Moped

2 Räder, en Sitz und en Motor, en Tank, en Lenker und manchmal auch Sprit ...

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Marco321 ist offline Marco321 · 3723 Posts seit 13.08.2012
aus Mahlow
fährt: Breakout 114 Snake Venom ----- 48 mit Penzl
Marco321 ist offline Marco321
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3723 Posts seit 13.08.2012
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aus Mahlow

fährt: Breakout 114 Snake Venom ----- 48 mit Penzl
Homepage von Marco321
Neuer Beitrag 11.02.2020 16:11
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was macht der Kontrolleur/Gutachter oder was auch immer wenn er dein Bike überprüfen will ? Er schaut sich Bilder vom Auslieferungszustand an. Hatte deine Fatboy Trittbretter und jetzt plötzlich Rasten und sind diese nicht eingetragen oder hast du Papiere dafür gibt es eben ne Mängelkarte.

Warum soll immer bei HD alles erlaubt sein weil es "original Harley Teile" sind ?  glaubst du wenn du auf einen Audi A1 die Felgen eines Q7 schraubst ist das legal ist ja alles Audi ?
Oder bleiben wir innerhalb der Modellfamilie (alles Softail) , ist die Polo GTI Bremse an einem 50PS Polo erlaubt ?  

fast alle Sachen können aber abgenommen und eingetragen werden , so auch bei Harley. 

__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.

Mondeo ist offline Mondeo · 9603 Posts seit 17.06.2015
aus Heppenheim (Bergstraße)
fährt: Softail Slim
Mondeo ist offline Mondeo
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9603 Posts seit 17.06.2015 aus Heppenheim (Bergstraße)

fährt: Softail Slim
Neuer Beitrag 11.02.2020 16:33
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zum zitierten Beitrag Zitat von trima
Moi,
ich habe bei mir die Trittbretter meiner FB gegen Fußrasten und die Befestigung der BO getauscht. Laut Aussage meines Freundlichen, dem TÜV und der GTÜ brauche ich weder ABE noch eine Eintragung, da es orig. HD-Teile sind.   
Ich denke, dass ich für die reinen Fußrasten keine ABE etc brauche, für ne Anlage aber schon. Ist auch nachvollziehbar. Wenn ich mir so mal die Ratschläge von Louis, Dekra TÜV-Süd, MOTORRAD etc anschaue, redet der eine von Fußrasten, der andere von Fußrastenanlage. Vielleicht meine ja beide das gleiche, die komplette Anlage. So steht in der von u.a. Louis angegeben Paragraf der STVZO § 61 nur folgende Sätze:"§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

 "
ICh sehe  das so, dass es wie meistens, es keiner es richtig weis, auch nicht der geschulte Mitbürger in Grün(oder Blau mittlerweile). Dann wird es so auslaufen, das wieder eine mal die Gerichte klären müssen was Recht ist. 
Sollten das Rennleitungs-Swat-Team aus Kempten, mich mal abfangen und was in Punkto Fußrasten beanstanden, werd ich Berichten. 

Gruß Trima

Der nichtgeschulte Mitbürger?! Ich glaube das war mal! 
 

MeinerEiner ist offline MeinerEiner · 558 Posts seit 23.11.2019
aus Eldagsen
fährt: manchmal aus der Haut...dann aber auch Blackline oder Nicolai Helius
MeinerEiner ist offline MeinerEiner
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558 Posts seit 23.11.2019 aus Eldagsen

fährt: manchmal aus der Haut...dann aber auch Blackline oder Nicolai Helius
Neuer Beitrag 11.02.2020 18:40
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Die kontrollieren schon genauer. Besonders auffällige Zubehörteile wie "bunte" Hebel oder Rasten, aber auch gerade jetzt LED-Lampeneinsätze schauen sie sich genauer an. Dabei nehmen sie sich naturgemäß eher mal auffällige Mopeds vor. Und damit wären hier sicher viele im Rennen....Bei unauffälligen, dem Original entsprechenden Teilen wird bestimmt erst hingeschaut wenn etwas passiert ist. Kann gut sein daß dann die Versicherung blöde spielt.

__________________
Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!

Ich fahre solange schwarze Mopeds bis es eine dunklere Farbe gibt! 

Pmr ist offline Pmr · 1610 Posts seit 06.04.2018
aus Syke-Heiligenfelde
fährt: Sport Glide 2019
Pmr ist offline Pmr
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1610 Posts seit 06.04.2018 aus Syke-Heiligenfelde

fährt: Sport Glide 2019
Neuer Beitrag 11.02.2020 18:55
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zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
zum zitierten Beitrag Zitat von trima
Moi,
ich habe bei mir die Trittbretter meiner FB gegen Fußrasten und die Befestigung der BO getauscht. Laut Aussage meines Freundlichen, dem TÜV und der GTÜ brauche ich weder ABE noch eine Eintragung, da es orig. HD-Teile sind.   
Ich denke, dass ich für die reinen Fußrasten keine ABE etc brauche, für ne Anlage aber schon. Ist auch nachvollziehbar. Wenn ich mir so mal die Ratschläge von Louis, Dekra TÜV-Süd, MOTORRAD etc anschaue, redet der eine von Fußrasten, der andere von Fußrastenanlage. Vielleicht meine ja beide das gleiche, die komplette Anlage. So steht in der von u.a. Louis angegeben Paragraf der STVZO § 61 nur folgende Sätze:"§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

 "
ICh sehe  das so, dass es wie meistens, es keiner es richtig weis, auch nicht der geschulte Mitbürger in Grün(oder Blau mittlerweile). Dann wird es so auslaufen, das wieder eine mal die Gerichte klären müssen was Recht ist. 
Sollten das Rennleitungs-Swat-Team aus Kempten, mich mal abfangen und was in Punkto Fußrasten beanstanden, werd ich Berichten. 

Gruß Trima

Der nichtgeschulte Mitbürger?! Ich glaube das war mal!

Nicht der nichtgeschulte Mitbürger sondern: auch nicht der geschulte Mitbürger in Grün...

Nicht dass jemand nicht als ohne mit nicht als sowohl als auch mit nicht als keinesfalls verwechselt.fröhlich

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Ich bin dann mal weg, um mich zu finden. Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!

trima ist offline trima · 65 Posts seit 18.02.2014
aus Kressbronn am Bodensee
fährt: Fat Boy S / CB 750 F1
trima ist offline trima
Mitglied
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65 Posts seit 18.02.2014 aus Kressbronn am Bodensee

fährt: Fat Boy S / CB 750 F1
Neuer Beitrag 13.02.2020 18:28
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zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
was macht der Kontrolleur/Gutachter oder was auch immer wenn er dein Bike überprüfen will ? Er schaut sich Bilder vom Auslieferungszustand an. Hatte deine Fatboy Trittbretter und jetzt plötzlich Rasten und sind diese nicht eingetragen oder hast du Papiere dafür gibt es eben ne Mängelkarte.

Warum soll immer bei HD alles erlaubt sein weil es "original Harley Teile" sind ?  glaubst du wenn du auf einen Audi A1 die Felgen eines Q7 schraubst ist das legal ist ja alles Audi ?
Oder bleiben wir innerhalb der Modellfamilie (alles Softail) , ist die Polo GTI Bremse an einem 50PS Polo erlaubt ?  

fast alle Sachen können aber abgenommen und eingetragen werden , so auch bei Harley. 

__________________

Ja, kann der Kontrolleur machen, hab ich nichts dagegen. Wird aber bei den wenigsten von uns einen Auslieferungszustand vorfinden. Die Sache ist ja so, will ich was Umbauen, sollte ich mich schlau machen, was ich beachten muss. Meisten sagt dir das der seriöse Zubehör-/hersteller.   In meinem Fall hab ich an den Hersteller und an die Spezialisten( TÜV/Dekra) gewandt. Ich war mir auch unsicher, durch das, was so im Internet steht und gesagt wird. Resultat bei Beiden: Eintragung nicht nötig, weil.... Ob der Gesetzeshüter dann das bei der Kontrolle auch so sieht, kommt auf seine Interpretation und Wissensstand an. Und das ist das eigentliche Problem, da der dich dann auch ärgern kann, zurecht oder zu unrecht. 

Natürlich kann jeden Piep eintragen lassen, aber warum, wenns nicht notwendig ist, kostet nur Geld.

Gruß Trima

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Knaggi ist offline Knaggi · 23 Posts seit 27.09.2015
fährt: Street Bob 2016 Special Edition
Knaggi ist offline Knaggi
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23 Posts seit 27.09.2015
fährt: Street Bob 2016 Special Edition
Neuer Beitrag 19.02.2020 19:38
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Servus! 

Ich melde mich auch mal wieder mit ner Frage zu Wort.

An meiner Dyna Street Bob hab ich Kuryakyn Heavy Industry Fußrasten und Kuryakyn Dillinger Hebel montiert.
Hat jemand Erfahrung damit, ob ich Teile, wie diese überhaupt eingetragen bekomme? Ist ja ne bekannte Firma von Übersee, die natürlich nicht nach deutschem Bürokratiestandard fertigt.

Müssen die Fußrastenbrettchen, samt Schaltgummipad und Bremspedal, die an den originalen Befestigungspunkten der Rastenanlage montiert sind, überhaupt eingetragen werden? 

Bremshebel leuchtet mir ja, aufgrund der Bruchgefahr des Materials, ein, aber ohne KBA-Nummer oder iwelche Papiere wird das wohl eher nichts oder?


Bin da jetzt etwas verunsichert und hab auch wenig Motivation den blauen Beißern noch mehr Futter zu zuwerfen, wenn sie mal kontrollieren. 


Liebe Grüße
Knaggi
 

Moos ist offline Moos · 13551 Posts seit 27.11.2010
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Neuer Beitrag 19.02.2020 19:57
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zum zitierten Beitrag Zitat von Knaggi
Müssen die Fußrastenbrettchen, samt Schaltgummipad und Bremspedal, die an den originalen Befestigungspunkten der Rastenanlage montiert sind, überhaupt eingetragen werden?

Sollte so OK sein wenn die originalen Aufnahmen verwendet werden. Hab auch Rasten und die Pads von denen dran und bisher keine Probs in Kontrollen und die haben die Kiste tlw. schon seziert. großes Grinsen
zum zitierten Beitrag
Bremshebel leuchtet mir ja, aufgrund der Bruchgefahr des Materials, ein, aber ohne KBA-Nummer oder iwelche Papiere wird das wohl eher nichts oder?

Ohne KBA-Nummer bzw. Gutachten kannste das knicken. Meine Rickshebel waren sofort Blickfang für die Bullen bei ner Kontrolle, aber alles i.O. da KBA-Nummer drauf bei mir.
 

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.

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Neuer Beitrag 19.02.2020 20:05
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN

Moos ist offline Moos · 13551 Posts seit 27.11.2010
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Neuer Beitrag 19.02.2020 20:13
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Habs zusammen gefügt, da gleiches Thema.

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Moos

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HeikoJ ist offline HeikoJ · 3510 Posts seit 18.11.2014
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HeikoJ ist offline HeikoJ
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Neuer Beitrag 19.02.2020 22:07
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Meiner Ansicht ergibt sich aus den angeführten Auszügen nach Anhang XIII die Pflicht auf ein Festigkeitsgutachten, und nach Anhang VIII die Pflicht einer Einzelabnahme wenn keine ABE vorliegt.
Also entweder Festigkeitsgutachten und Einzelabnahme oder ABE. Völlig egal ob die Fußrastenanlage oder nur die Rasten gewechselt werden.

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 44/2014 DER KOMMISSION vom 21. November 2013
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen und der allgemeinen Anforderungen im Zusammenhang mit der Typgenehmigung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen

Anhang VIII
1.   Anforderungen hinsichtlich der vorstehenden Außenkanten von zweirädrigen Mopeds oder zweirädrigen Krafträdern mit und ohne Beiwagen
1.1.   Allgemeine Anforderungen
1.1.2.   Fahrzeuge der Klassen L1e, L3e und L4e müssen die folgenden Allgemeinen Anforderungen erfüllen:
1.1.2.1.   Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten spitzen oder scharfen oder vorstehenden Teile aufweisen, deren Form, Abmessungen, Richtung oder Gestaltfestigkeit das Verletzungsrisiko oder die Schwere der Körperverletzungen von Personen vergrößern könnten, die im Falle eines Unfalls von dem Fahrzeug erfasst oder gestreift werden. Fahrzeuge sind so auszulegen, dass Teile und Kanten, mit denen verletzliche Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger bei Unfällen wahrscheinlich in Kontakt kommen, die Anforderungen der Nummern. 1 bis 1.3.8 erfüllen.
1.1.2.2.   Bei allen berührbaren vorstehenden Teilen oder Kanten, die mit einem weichen Werkstoff wie Weichgummi oder Weichkunststoff mit einer Härte von weniger als 60 Shore (A) hergestellt oder bedeckt sind, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen der Nummern 1.3. bis 1.3.8 erfüllen. Für die Messung der Härte ist der Werkstoff wie vorgesehen in dem Fahrzeug einzubauen.
...
1.2.3.2.   Die Hände und Füße des Fahrers müssen vom Prüfkörper weggestoßen werden, wenn dieser sie unmittelbar berührt, und alle infrage kommenden Stützen (z. B. Fußstützen) müssen sich als Ergebnis einer Berührung mit dem Prüfkörper frei drehen, falten, klappen oder biegen können und werden in allen sich ergebenden Zwischenstellungen bewertet.
1.2.3.3.   Von Teilen und Bauteilen von Rückspiegeln, die ordnungsgemäß von der jeweiligen Typgenehmigung des Bauteils erfasst werden, wird angenommen, dass sie die Anforderungen der Nummern 1 bis 1.3.8 erfüllen.

Anhang XIII
...
1.3. Alle Sitzplätze des Fahrzeugs müssen entweder mit speziellen Fußstützen, oder mit einem Boden bzw. mit Bodenplatten ausgestattet sein, auf denen die Fahrer und Beifahrer ihre Füße abstützen können.
1.3.1. Der Fahrzeugboden, jede spezielle Bodenplatte und jede spezielle Fußstütze müssen in der Lage sein, ohne eine dauerhafte Verformung, die ihre Funktion beeinträchtigen würde, einer statisch auf einen beliebigen Punkt des Bodens oder der Bodenplatte bzw. einen 15 mm von Rand der Fußstütze angebrachten vertikalen Druckraft von 1 700 N zu widerstehen, bei einem maximalen Druck von 2,0 MPa.
...

Und als Bonus für die Fans seitlicher Kennzeichenhalter sind  in Anhang XIV des Dokuments die "Anforderungen hinsichtlich der Anbringungsstelle für das Kennzeichen" aufgeführt

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...m=DE#d1e32-86-1

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.

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