Meiner Ansicht ergibt sich aus den angeführten Auszügen nach Anhang XIII die Pflicht auf ein Festigkeitsgutachten, und nach Anhang VIII die Pflicht einer Einzelabnahme wenn keine ABE vorliegt.
Also entweder Festigkeitsgutachten und Einzelabnahme oder ABE. Völlig egal ob die Fußrastenanlage oder nur die Rasten gewechselt werden.
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 44/2014 DER KOMMISSION vom 21. November 2013
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen und der allgemeinen Anforderungen im Zusammenhang mit der Typgenehmigung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen
Anhang VIII
1. Anforderungen hinsichtlich der vorstehenden Außenkanten von zweirädrigen Mopeds oder zweirädrigen Krafträdern mit und ohne Beiwagen
1.1. Allgemeine Anforderungen
1.1.2. Fahrzeuge der Klassen L1e, L3e und L4e müssen die folgenden Allgemeinen Anforderungen erfüllen:
1.1.2.1. Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten spitzen oder scharfen oder vorstehenden Teile aufweisen, deren Form, Abmessungen, Richtung oder Gestaltfestigkeit das Verletzungsrisiko oder die Schwere der Körperverletzungen von Personen vergrößern könnten, die im Falle eines Unfalls von dem Fahrzeug erfasst oder gestreift werden. Fahrzeuge sind so auszulegen, dass Teile und Kanten, mit denen verletzliche Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger bei Unfällen wahrscheinlich in Kontakt kommen, die Anforderungen der Nummern. 1 bis 1.3.8 erfüllen.
1.1.2.2. Bei allen berührbaren vorstehenden Teilen oder Kanten, die mit einem weichen Werkstoff wie Weichgummi oder Weichkunststoff mit einer Härte von weniger als 60 Shore (A) hergestellt oder bedeckt sind, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen der Nummern 1.3. bis 1.3.8 erfüllen. Für die Messung der Härte ist der Werkstoff wie vorgesehen in dem Fahrzeug einzubauen.
...
1.2.3.2. Die Hände und Füße des Fahrers müssen vom Prüfkörper weggestoßen werden, wenn dieser sie unmittelbar berührt, und alle infrage kommenden Stützen (z. B. Fußstützen) müssen sich als Ergebnis einer Berührung mit dem Prüfkörper frei drehen, falten, klappen oder biegen können und werden in allen sich ergebenden Zwischenstellungen bewertet.
1.2.3.3. Von Teilen und Bauteilen von Rückspiegeln, die ordnungsgemäß von der jeweiligen Typgenehmigung des Bauteils erfasst werden, wird angenommen, dass sie die Anforderungen der Nummern 1 bis 1.3.8 erfüllen.
Anhang XIII
...
1.3. Alle Sitzplätze des Fahrzeugs müssen entweder mit speziellen Fußstützen, oder mit einem Boden bzw. mit Bodenplatten ausgestattet sein, auf denen die Fahrer und Beifahrer ihre Füße abstützen können.
1.3.1. Der Fahrzeugboden, jede spezielle Bodenplatte und jede spezielle Fußstütze müssen in der Lage sein, ohne eine dauerhafte Verformung, die ihre Funktion beeinträchtigen würde, einer statisch auf einen beliebigen Punkt des Bodens oder der Bodenplatte bzw. einen 15 mm von Rand der Fußstütze angebrachten vertikalen Druckraft von 1 700 N zu widerstehen, bei einem maximalen Druck von 2,0 MPa.
...
Und als Bonus für die Fans seitlicher Kennzeichenhalter sind in Anhang XIV des Dokuments die "Anforderungen hinsichtlich der Anbringungsstelle für das Kennzeichen" aufgeführt
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...m=DE#d1e32-86-1
__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.