Hallo, wenn bei aufgerichtetem Motorrad der Seitenständer noch auf dem Boden aufliegt, ist kein Schalter erforderlich. So soll verhindert werden, dass vergessen wird, vor dem Losfahren den Ständer einzuklappen. Dazu gibt es eine Richtlinie. Der normale TÜV Prüfer weiß das nicht unbedingt.
Grüße
Knut Schmidt, Willich
Nachtrag: Gemäß Richtlinie von 1993 darf der Ständer ohne Schalter bei aufgerichtetem Krad nur 90 Grad ausgeklappt sein, also höchstens quer zur Fahrtrichtung stehen, so dass er beim Losfahren einklappen kann.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Knut Schmidt am 28.04.2020 20:59.