Bzgl. Ausnahmegenemigung:
Voraussetzung ist wohl, dass das Motorrad tatsächlich das einzigste Fortbewegungsmittel ist und nicht zu Spassfahrten genutzt wird, sondern für bedarfsgerechte Fahrten wie Einkauf, der Weg zur Arbeit usw. Der Fahrzeugbesitzer muss ausserdem nachweisen, dass sich sein Motorrad nicht durch angebotene Massnahmen leiser machen lässt.
Wie auch immer das gehen soll...
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Am liebsten mit Vergaser.