Grundsätzlich ist es so, dass Ssicherheitsrelevante Teile zugelassen und eingetragen werden müssen. Und da gehört aus irgendeinem Grund der Kupplungshebel nicht dazu. Bei den Zubehörhebeln führt das dazu, dass man den Bremshebel (sicherheitsrelevant) nur gegen einen mit ABE oder Gutachten tauschen darf, den Kupplungshebel aber gegen jedes Chinateil. Für Fußbremshebel und Schalthebel gilt das selbe. Und es gibt keine Vorschrift, die besagt, wo der Kupplungshebel anzubauen ist, oder wo der Schalthebel. Der Gesetzgeber ist überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dass das irgendwer wie vor hundert Jahren machen will. Ist also eintragungsfrei und darf angebaut werden.
Also wäre der Handschifter grundsätzlich eintragungsfrei. ABER der Tüver muß damit beim nächste Termin ne Probefahrt machen können, und der muß das nicht mal versichern, wenn er es dabei schrottet. Und der darf dich ohne Angabe von Gründen für wahnsinnig erklären und das als schweren Mangel ansehen.
Und du mußt es noch irgendwie hinbekommen, in ner Kurve, in der dir grade ein Bus entgegen kommt, während du selber viiiiiiiel zu schnell da rein geheizt bist, drei Gänge runter zu schalten, ohne auf die Gegenfahrbahn zu kommen. Und das mit nur noch einer Hand am Lenker. Daher heißen die halt Suicide-Schaltung oder auf deutsch Selbstmörderschaltung. Der Selbstmord liegt eben in der Entscheidung das Bike mit zwei Händen weiter in die Kurve zu drücken, oder zum Schalten loszulassen.
Aus genau diesem Grund habe ich damals nach kurzem Denken die total coole Handschaltung, die ich in der Bucht für nen Fuffi hätte schießen können, doch lieber nicht genommen.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.