Wandlung gibt´s nur in Österreich, bei uns heißt das Rücktritt vom Kaufvertrag, sobald die 14-tägige Widerrufssfrist vorüber ist. Sofern der Händler es nicht schafft, in angemessener Zeit die Mängel nach 3-maliger schriftlicher Aufforderung zu beheben, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, weil der Sachmangel nicht behoben wurde, und Du als Käufer eines Neufahrzeuges Anspruch auf die Auslieferung und Übergabe einer mangelfreien Harley hast.
Kurzer Rat am Schluß: Oftmals geht es am Ende immer darum, wer was, wann gesagt hat, weil man in seiner Gutmütigkeit auf das Schriftliche verzichtet. Man sollte ganz konkret die Historie und die Anzahl der Reparaturversuche schriftlich darstellen können, und wie oft, und zu welchem Zeitpunkt die Reparaturversuche gescheitert sind.
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm