@v2devil
Also, die Vorschriften besagen das Rücklicht, Bremslicht, Blinker und Reflektor hinten am Fahrzeug vorhanden sein müssen.
Bei 3 in 1 Rückleuchten ist NICHT vorgeschrieben das alle Komponenten verwendet werden müssen solange ein anderes Bauteil die Funktion übernimmt und die vorgeschriebene Anzahl nicht unter oder überschritten wird.
Einzelleuchten müssen mittig, 2 Leuchten symetrisch zur Mitte angeordnet werden.
In deinem Fall: 3 in 1 als Blinker und Bremslicht und das vorhandene Rücklicht als solches verwenden. Dann wird die Rücklichtfunktion der 3 in 1 nicht angeschlossen und gut ist.
Achtung: Im Gegensatz zu den Blinkern die wie bekannt maximal 30 cm Abstand haben dürfen müssen Rücklicht, Bremslicht und Reflektor laut StVZO §53 "am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht werden."
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."