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FLSTSB Cross Bones: ABE Custompipes

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FLSTSB Cross Bones: ABE Custompipes

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stachri ist offline stachri · 644 Posts seit 07.04.2021
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Neuer Beitrag 17.11.2022 23:00
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zum zitierten Beitrag Zitat von fred07
Ich habe neben der Cross Bones auch eine Road King mit BSL-Anlage, da sieht das Dokument auch so aus, hat auch keine Karte.

Es würde mich erstaunen, wenn der Betrieb von Austauschschalldämpfer in Deutschland ohne Begleitpapiere/Karte erlaubt wäre. Ich kenne mich aber mit den dortigen Vorschriften nicht aus...

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springerdinger ist online springerdinger · 5470 Posts seit 10.08.2017
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Neuer Beitrag 17.11.2022 23:02
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Ich habe eine KessTech  2:1 Anlage (manuell verstellbar) in Betrieb, und da hab ich dazu nur ein Kärtchen!

Zündfunke ist offline Zündfunke · 10 Posts seit 29.08.2022
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Neuer Beitrag 17.11.2022 23:46
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Die können da reinschreiben was sie wollen.
Das EU Recht auf dem diese Freigaben basieren ist da eindeutig.
Viele Hersteller haben so eine Kärtchen gar nicht.
Es hat ja auch keiner die Papiere für seine Kellermann Blinker dabei.

stachri ist offline stachri · 644 Posts seit 07.04.2021
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Neuer Beitrag 18.11.2022 00:59
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Ich habe einwenig gegoogelt, was die Rechtslage in Deutschland betrifft. Zitat DEKRA:

"Wenn man eine neue Zubehör-Auspuffanlage mit Straßenzulassung anschafft, hat diese normalerweise ein eingestanztes E-Prüfzeichen mit Nummer, also eine Betriebserlaubnis nach europäischem Recht. Aus den beigefügten Unterlagen muss hervorgehen, dass die Anlage für das jeweilige Motorradmodell geprüft und zugelassen ist. Eine solche Anlage muss man weder eintragen lassen, noch braucht man die Unterlagen unterwegs mitzuführen."

@HeikoJ Du hast völlig Recht: Die Deutschen Behörden scheinen hier grosszügiger zu sein als die Schweizerischen und Österreichischen. Keine Mitführungspflicht in Deutschland.
Allenfalls kann man vielleicht die polizeilichen Nachforschungen einwenig beschleunigen, wenn man von der Rennleitung gestoppt wird und man eine Bescheinigung mitführt 🙂

Leon_ ist offline Leon_ · 661 Posts seit 05.06.2020
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Leon_ ist offline Leon_
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661 Posts seit 05.06.2020
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Neuer Beitrag 18.11.2022 08:44
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Wie es in Deutschland aussieht, hast du ja zitiert. In Österreich ist es genauso. Ist ja EU. Wie gesagt, EU-Recht steht über Landesrecht und das Mitführen von Unterlagen ist daher keine Pflicht. 
In der Schweiz ist es natürlich anders, da keine EU. Rein logisch wäre hier eine EG Zulassung für eine Anlage auch völlig aussagefrei (?) und die Anlage müsste eingetragen werden. Aber kann auch sein, dass das Schweizer Recht besagt, dass EU Zulassungen auch für die Schweiz gelten.

__________________
Meilleures salutations, 

Leon

----------------


"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Leon_ am 18.11.2022 08:55.

stachri ist offline stachri · 644 Posts seit 07.04.2021
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Neuer Beitrag 18.11.2022 09:30
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zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Wie es in Deutschland aussieht, hast du ja zitiert. In Österreich ist es genauso. Ist ja EU. Wie gesagt, EU-Recht steht über Landesrecht und das Mitführen von Unterlagen ist daher keine Pflicht. 
In der Schweiz ist es natürlich anders, da keine EU. Rein logisch wäre hier eine EG Zulassung für eine Anlage auch völlig aussagefrei (?) und die Anlage müsste eingetragen werden. Aber kann auch sein, dass das Schweizer Recht besagt, dass EU Zulassungen auch für die Schweiz gelten.

Die Schweiz hat die europäischen Geräusch- und Abgasnormen 100 prozentig anerkannt und übernommen. Warum hier die Schweiz einen Sonderweg geht und die Mitführung einer Bestätigung verlangt kann ich nicht nachvollziehen...

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fred07 ist offline fred07 · 24 Posts seit 10.04.2018
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Neuer Beitrag 18.11.2022 09:41
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Da muss ich dir etwas widersprechen. Nur wenn auf EU-Ebene geregelt ist, dass eine Genehmigung nicht mitzuführen ist, bricht das nationales Recht. Ich habe etwas nachgelesen und die Bestimmung im österreichischen Recht gefunden, § 33 Absatz 1 Ziffer 3 Kraftfahrgesetz 1967 besagt: 
sofern diese Teile, Ausrüstungsgegenstände, zusätzliche Aufbauten oder Vorrichtungen von der Behörde als für diese Type und Ausführung auf Grund eines von einem nach § 124 bestellten Sachverständigen erstellten Gutachtens für geeignet erklärt oder nach § 33 an einem einzelnen Fahrzeug bereits genehmigt worden sind. In diesem Fall ist eine Abschrift des Genehmigungsbescheides im Fahrzeug mitzuführen.

Genau das ist diese Bestimmung. Für Blinker usw. brauche ich das nicht, weil da mir das Prüfzeichen sagt, dass es für den Verkehr entsprechend der Richtlinien geprüft wurde, da ist nur die vorgeschriebene Einbauposition wichtig (Höhe, Abstand zueinander, usw.), da wird bei auffälligeren Umbauten schon mal geschaut.

Wenn ich einen Auspuff etwa von einem 103er auf eine 883er Sporty gebe, kann ich mir schon vorstellen, dass sich Lautstärke und Abgasverhalten ändern können. Darum halt der vorgesehene Nachweis, dass der montierte Auspuff für dieses Fahrzeug zulässig ist. Generell ist es ja so, dass Deutschland irgendwie das gelobte Land für Schrauber ist, man ist dort in vielen Bereichen einfach großzügiger bzw. für Umbauten zugänglicher als hier in den Bergen Augenzwinkern

Und lieber führe ich ein paar Zettel mehr mit, als an einem schönen Nachmittag eine Grundsatzdiskussion zu starten, die mir nur Lebenszeit kostet. smile

bestes-ht ist offline bestes-ht · 24107 Posts seit 10.11.2009
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fährt: FXCW-C 2008, Blue Pearl, 110Cui, BigSpoke 23/18\", Jekill & Hyde, PS-Airride - FLHRXS 2020 Zephyr Blue / Black Sunglo
bestes-ht ist offline bestes-ht
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24107 Posts seit 10.11.2009 aus Rhein-Main

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Homepage von bestes-ht
Neuer Beitrag 18.11.2022 09:46
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Ich denke du hast ein ganz anderes Problem, egal ob du das Kärtchen dabei hast oder nicht, bzw. erst Recht wenn du es dabei hast.
Ich stell mal das Bild (links) vom TE aus dem Nachbarforum und das von der bei e-bay angebotenen Anlage, wo das Foto des Kärtchens her ist.
Für mich ist das ein Nachgemachtes Schild! Doppelter Schreibfeler! 😎
Hier in D ist es besser, wenn du keine Unterlagen dabei hast, vergessen what ever,  auch keine Zulassungsbescheinigung Teil2/Schein,  denn dann kann man direkt nichts überprüfen.
Es hängt dann von den Umständen, der kontrollierenden Person, Größe der Umbauten/Veränderungen ab, ob du ein Mängelkärtchen bekommst und ggf. ein Verwarngeld und es innerhalb 2 Wochen auf der Dienstelle vorlegen musst.
Somit hast 2 Wochen Zeit, eventuell Rückbauten durchzuführen.
Attachment 397825
Attachment 397826

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich

fred07 ist offline fred07 · 24 Posts seit 10.04.2018
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fred07 ist offline fred07
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24 Posts seit 10.04.2018
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Neuer Beitrag 18.11.2022 10:22
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Der Schreibfehler wundert mich eh sehr... Aber das sehe ich wieder etwas lockerer. Ich habe die Cross Bones vom Erben gekauft, der Vorbesitzer ist leider verstorben. Er war aber extrem genau mit seinen Unterlagen, ich habe jede Rechnung und jede Genehmigung in einer Mappe dazu bekommen, auch die Rechnung vom Auspuff, die recht detailliert ist, samt Zahlungsbeleg. Drum gehe ich auch davon aus, dass der Auspuff echt ist. Nur eben das Kärtchen hat gefehlt, das könnte beim Zulassungsschein gewesen sein, der war auch weg, sie wurde nach dem Tod, nachdem ein Jahr das Kennzeichen nicht von der Hinterlegung geholt wurde, behördlich abgemeldet. Ich habe sogar deutsche Papiere (er übersiedelte von Ö nach D, kam nach ein paar Jahren zurück) mit allen Eintragungen, die er aber dann nicht mehr in Österreich eintragen ließ, warum auch immer.
Das Fahrzeug wurde von mir bei der Niederösterreichischen Landesregierung vorgeführt und alle Umbauten eingetragen, es hat sich keiner über den Auspuff beschwert, man sieht ihn auch auf dem Foto im Typenschein (Fahrzeugbrief), das im Rahmen der Genehmigung angefertigt wurde. Er wurde halt wegen der E Nummer nicht eingetragen, weil das nicht vorgesehen ist. Deswegen auch meine Bitte nach dem Kärtchen... smile

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springerdinger ist online springerdinger · 5470 Posts seit 10.08.2017
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springerdinger ist online springerdinger
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fährt: Softail Springer
Neuer Beitrag 18.11.2022 11:07
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zum zitierten Beitrag Zitat von fred07

Das Fahrzeug wurde von mir bei der Niederösterreichischen Landesregierung vorgeführt und alle Umbauten eingetragen, es hat sich keiner über den Auspuff beschwert, man sieht ihn auch auf dem Foto im Typenschein (Fahrzeugbrief), das im Rahmen der Genehmigung angefertigt wurde. Er wurde halt wegen der E Nummer nicht eingetragen, weil das nicht vorgesehen ist. Deswegen auch meine Bitte nach dem Kärtchen... smile

...., schon deswegen genügt m. M. auch "dieses nur folierte" Kärtchen! Freude

Lass es drauf ankommen, und mach dir deswegen keine unnötigen Gedanken. Augenzwinkern

grafschafter ist offline grafschafter · 625 Posts seit 09.05.2015
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grafschafter ist offline grafschafter
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625 Posts seit 09.05.2015 aus Nordhorn

fährt: Softail Deluxe
Neuer Beitrag 18.11.2022 15:29
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Mir sind die Unterschiede der Schreibweisen auf den Auspufftöpfen im Nachbarforum aufgefallen. Wenn man kein Vergleichsobjekt (Prospekt oder ABE-Karte) hat, dürfte es bei den meisten der blauweißen Kollegen so durchgehen.. Ob gut oder schlecht, sei dahingestellt... Guter Bulle - schlechter Bulle..  aufmerksamer Bulle, der Anzeige schreibt... (Wenn subjektiv zu laut, wird man es durch Messung feststellen können.., CO2 mal dahingestellt..)

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