seitlicher Kennzeichenhalter muss nicht eingetragen werden, die gesetzlichen Vorgaben zum Kennzeichen müssen aber eingehalten werden.
Bezüglich seitl Rücklicht kenne ich die Richtlinien für dein Baujahr nicht; ab einem gewissen Baujahr muss das mittig sein (3in1 Blinker zählen da auch als mittig).
Wie Franz schon sagte, hälst du dir mit mittigem Verbau des Lichts viel Ärger vom Hals
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil