Moin,
tja, wie alles im Leben ist auch der Lärm eine reine Ansichtssache. Was für den einen "Geil" erscheint ist dem anderen zu laut. Also folgt doch daraus, "wat den eenen sin Uhl, is den Annerns sin Nachtigall".
Recht machen kann man es niemandem. Ich würde auf jeden Fall zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen. Alleine schon um die Möglichkeit zu haben, die Strafe vor Gericht etwas abzumildern. Okay, das man für seine Taten geradestehen soll, das stimmt schon. Aber man muss auch eine Srtafe nicht "ganz" widerspruchslos hinnehmen. Sollte dann noch bei dem Beratungsgespräch (man muss ja nicht gleich ein Mandat erteilen) herauskommen, das dabei rechtlich nicht ganz sauber gehandelt wurde (Anzahl der Messungen, Aufstellung der Gerätschaften, Umgebungslärm und fehlende Übergabe des Stillegungsprotokolls) hat man zumindest einen Hebel wo man ansetzen könnte.
Nur weil es Staatsbedienstete sind, sind sie weder allwissend, noch gottesgleich. Auch die Herren Mitglieder des Trachtenvereins haben sich an gesetzliche Regeln zu halten. Aber Rechtsbeugung wäre ja nichts neues. Ich will damit niemanden pauschal verurteilen, aber man kann eben als Zivilperson nicht immer wissen was rechtens ist.
Just my 2 Cents
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Gruß
Andreas
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