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1992er EVO Softail heute stillgelegt Evo

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1992er EVO Softail heute stillgelegt Evo

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springerdinger ist offline springerdinger · 4702 Posts seit 10.08.2017
fährt: Softail Springer
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fährt: Softail Springer
Neuer Beitrag 03.06.2024 09:27
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zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger

Vom Sound her sind diese SE-Endtöpfe ultimativ für eine Harley.
 
"Heute" hat man aber mit solch "lauten" Endtöpfen keine Chance mehr!

Das sind auf jeden Fall absolute Brülltüten!

Habe sie in allen drei Varianten die es damals gab (tapered, turnout, slashcut)!

Ich würde der Vorgehensweise der Polizei jetzt nichts entgegensetzen, denn die sitzen am längeren Ast!

Toyo ist offline Toyo · 53 Posts seit 21.04.2022
fährt: Sportster S
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fährt: Sportster S
Neuer Beitrag 03.06.2024 09:33
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Was macht es denn für einen Unterschied, ob die zur Durchführung einer gerichtsfesten Messung erforderlichen Sicherstellung den Bock vor Ort korrekt oder nicht korrekt gemessen haben, wenn sich anschließend durch SV herausstellt, dass die zu laut ist?

Gute Chancen gebe ich dir, wenn sich herausstellen sollte, dass alles ok ist. Dann können wir hier zielführend weiter diskutieren.

Scirocco ist offline Scirocco · 403 Posts seit 17.06.2021
fährt: Breakout 114 FXBRS Suzuki Hayabusa 2000 Kawasaki Z1 900 1975
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Neuer Beitrag 03.06.2024 10:18
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zum zitierten Beitrag Zitat von chillyred
 @Scirocco Es ist so, das die Posereinheiten mit einem großzügigen Ermessensspielraum ausgestattet sind. Die müssen nicht mal messen. Wenn die zu Dir sagen, das ein Anfangsverdacht (Auspuff, Lufi, Lenker, Reifen, etc) besteht, ist die Karre weg. Selbst wenn Du alle Papiere dabei hast und/oder die Teile eingetragen sind. Wenn Du darauf hinweist, das das der TÜV so abgenommen und eingetragen hat, kommt sofort der Einwand "Sie können danach manipuliert haben....".

Wenn das so wäre könnte ich jede HD (Motorrad), bzw. die Eintragungen auf Grund nachträglicher Manipulation anzweifeln.
Das wäre ja reine Willkür nur um seine erweiterten hoheitlichen Rechte/Befugnisse voll auszuschöpfen um Macht/Kontrolle aus zu üben und pers. Befriedigung zu erlangen.

Kitkat ist offline Kitkat · 609 Posts seit 25.07.2015
fährt: 1994er Heritage Nostalgia
Kitkat ist offline Kitkat
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609 Posts seit 25.07.2015
fährt: 1994er Heritage Nostalgia
Neuer Beitrag 03.06.2024 12:12
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Wenn sich im Nachhinein rausstellt, dass sie aus reiner Willkür was angezweifelt haben, aber mit dem Motorrad/Auto/Anhänger alles konform ist, dann wird die Polizeibehörde für die verursachten Kosten aufkommen müssen, daher werden sich die Kontrolleure vor Ort gut überlegen, ob sie solche Maßnahmen einleiten, nur um Macht aus zu üben und um pers. Befriedigung zu erlangen, denn irgendwann müssen sich auch die Posereinheiten dafür rechtfertigen und Berichte schreiben.

flat eric ist offline flat eric · 667 Posts seit 12.04.2012
aus Inzell
fährt: Road Glide Ultra, Street Bob, Ducati
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667 Posts seit 12.04.2012 aus Inzell

fährt: Road Glide Ultra, Street Bob, Ducati
Neuer Beitrag 03.06.2024 12:15
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Das hat rein gar nichts mit Willkür zu tun und das kann nicht nur bei Harleys, sondern bei allen Fahrzeugen so gehandhabt werden. Es gibt bestimmt jede Menge Leute, die nach dem TÜV an ihrem Fahrzeug rumschrauben. Da hätte ja jeder Narrenfreiheit, wenn zwischen den TÜV-Intervallen keine Überprüfungsmöglichkeit gegeben werden.
Nicht alles, was einem nicht passt, ist Willkür.

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carbonfreak ist offline carbonfreak · 593 Posts seit 10.08.2021
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Neuer Beitrag 03.06.2024 13:12
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zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
Ich verstehe es einfach nicht!

Mit lauten Auspuffanlagen rumfahren und dann jammern, wenn man erwischt wird.

Wir wurden erzogen, die Konsequenzen für unser Tun zu tragen und fertig


Gruß, Franz!

Franzl, für diese altmodische Einstellung wurde ich auch schon mehrfach von den extra coolen Jungs verlacht.Augen rollen Das ist nicht mehr zeitgemäß, genauso wie arbeiten und Abgaben zahlen.

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Lebe jetzt! Geh mit Deinem Mädel Fat Bob fahren!

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George ist offline George · 23196 Posts seit 23.07.2007
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Neuer Beitrag 03.06.2024 13:13
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So eine Kontrolle kann ja jeden von uns treffen und die Auslegungsbreite der Polizei ist nach den vielen Erfahrungsberichten ja sehr groß.  

Ob jetzt mit einem Anwalt ein Messverfahrensfehler zur Rückgabe des Motorrads führen wird, bezweifle ich.

Der Verdacht auf überhöhte Lautstärke (auch wenn sie nur subjektiv wahrgenommen wurde) wird von der Polizei ja in Verbindung mit den nicht-originalen Endtöpfen gesehen und dies jetzt als doppelter Verdacht einer Ordnungswidrigkeit überprüft.

Die Kohle für den Anwalt würde ich mir persönlich sparen.
Aber wenn du den Kampf aufnehmen willst, wäre das sehr interessant zu erfahren, wie und was ein Anwalt erreichen kann.

Bitte halte uns auf dem Laufenden, wie die Sache weitergeht oder ausgeht.

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Sprotte ist offline Sprotte · 138 Posts seit 15.11.2017
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fährt: Dyna Super Glide 2005
Neuer Beitrag 03.06.2024 13:35
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Es wird ja jetzt eine Messung von einem Sachverständigen vorgenommen, stellt sich dabei heraus, das der Auspuff zu laut ist, war das Vorgehen der Polizei in Ordnung und es folgt ne saftige Rechnung….

War alles ok, kann man das Moped beim TÜV hoffentlich unversehrt wieder abholen.

Agossi ist offline Agossi · 472 Posts seit 28.06.2021
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fährt: Road King Evo 1996
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472 Posts seit 28.06.2021 aus Bern

fährt: Road King Evo 1996
Neuer Beitrag 03.06.2024 15:53
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Und wenn der Sachverständige am Krach nichts auszusetzen hat, würde ich den nächsten TÜV ansteuern, um die Anlage eintragen zu lassen.
Ich wette leider 10:1, dass die Anlage ca. 6-8dB zu laut ist...

__________________
Wenn dir der Staat alles gibt, was du willst,
wird er dir irgendwann alles nehmen, was du hast.

Freiheit und Frieden für die Ukraine!
 

ixxi-seven_neu ist offline ixxi-seven_neu · 606 Posts seit 04.10.2022
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fährt: FXDC Dyna Super Glide Custom 2012
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606 Posts seit 04.10.2022 aus Bremerhaven

fährt: FXDC Dyna Super Glide Custom 2012
Neuer Beitrag 03.06.2024 16:19
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Moin,

tja, wie alles im Leben ist auch der Lärm eine reine Ansichtssache. Was für den einen "Geil" erscheint ist dem anderen zu laut. Also folgt doch daraus, "wat den eenen sin Uhl, is den Annerns sin Nachtigall".
Recht machen kann man es niemandem. Ich würde auf jeden Fall zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen. Alleine schon um die Möglichkeit zu haben, die Strafe vor Gericht etwas abzumildern. Okay, das man für seine Taten geradestehen soll, das stimmt schon. Aber man muss auch eine Srtafe nicht "ganz" widerspruchslos hinnehmen. Sollte dann noch bei dem Beratungsgespräch (man muss ja nicht gleich ein Mandat erteilen) herauskommen, das dabei rechtlich nicht ganz sauber gehandelt wurde (Anzahl der Messungen, Aufstellung der Gerätschaften, Umgebungslärm und fehlende Übergabe des Stillegungsprotokolls)  hat man zumindest einen Hebel wo man ansetzen könnte.

Nur weil es Staatsbedienstete sind, sind sie weder allwissend, noch gottesgleich. Auch die Herren Mitglieder des Trachtenvereins haben sich an gesetzliche Regeln zu halten. Aber Rechtsbeugung wäre ja nichts neues. Ich will damit niemanden pauschal verurteilen, aber man kann eben als Zivilperson nicht immer wissen was rechtens ist.

Just my 2 Cents

__________________
Gruß

Andreas

-------------------------
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George ist offline George · 23196 Posts seit 23.07.2007
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fährt: Langgabler Softail TC96
Neuer Beitrag 03.06.2024 16:38
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zum zitierten Beitrag Zitat von ixxi-seven_neu
Moin,

tja, wie alles im Leben ist auch der Lärm eine reine Ansichtssache. Was für den einen "Geil" erscheint ist dem anderen zu laut. Also folgt doch daraus, "wat den eenen sin Uhl, is den Annerns sin Nachtigall".
Recht machen kann man es niemandem. Ich würde auf jeden Fall zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen. Alleine schon um die Möglichkeit zu haben, die Strafe vor Gericht etwas abzumildern. Okay, das man für seine Taten geradestehen soll, das stimmt schon. Aber man muss auch eine Srtafe nicht "ganz" widerspruchslos hinnehmen. Sollte dann noch bei dem Beratungsgespräch (man muss ja nicht gleich ein Mandat erteilen) herauskommen, das dabei rechtlich nicht ganz sauber gehandelt wurde (Anzahl der Messungen, Aufstellung der Gerätschaften, Umgebungslärm und fehlende Übergabe des Stillegungsprotokolls)  hat man zumindest einen Hebel wo man ansetzen könnte.

Nur weil es Staatsbedienstete sind, sind sie weder allwissend, noch gottesgleich. Auch die Herren Mitglieder des Trachtenvereins haben sich an gesetzliche Regeln zu halten. Aber Rechtsbeugung wäre ja nichts neues. Ich will damit niemanden pauschal verurteilen, aber man kann eben als Zivilperson nicht immer wissen was rechtens ist.

Just my 2 Cents

Ehrlich jetzt? Du ballerst dir so Brülltüten an die Krümmer, lässt sie nicht eintragen, überschreitest die Grenzwerte und willst jetzt per Anwalt vor Gericht der Polizei beweisen, dass sie was an den Ohren hat und du deswegen weniger Strafe zahlen sollst? Einzig mit der Begründung, dass man ja Strafen generell nicht widerspruchslos hinnehmen braucht und mit dem Ausblick, dass die Differenz zwischen den eigenen Anwaltskosten (keine Rechtsschutzversicherung im vorliegenden Fall) wahrscheinlich ungefähr dem eingesparten Strafzahlungsanteil entspricht? So kann man die Gerichtbarkeit natürlich auch beschäftigen - und sich selber.

Sorry aber da bin ich bei Franz. Mit Konsequenzen müssen wir leben, oder schon vorab dafür sorgen, dass wir sie nicht zu befürchten haben.

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springerdinger ist offline springerdinger · 4702 Posts seit 10.08.2017
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fährt: Softail Springer
Neuer Beitrag 03.06.2024 16:59
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zum zitierten Beitrag Zitat von Agossi
Und wenn der Sachverständige am Krach nichts auszusetzen hat, würde ich den nächsten TÜV ansteuern, um die Anlage eintragen zu lassen.
Ich wette leider 10:1, dass die Anlage ca. 6-8dB zu laut ist...

Der Sachverständige wird diese Lautstärke meiner Meinung nicht tolerieren, und eingetragen bekommt man solche Endtöpfe ohnehin nicht!

Am besten sollte man reuemütig vorgehen, denn ein Anwalt verschlimmert diese Situation nur, obwohl er seinem Mandanten etwas anderes empehlen wird!

flat eric ist offline flat eric · 667 Posts seit 12.04.2012
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Neuer Beitrag 03.06.2024 17:06
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zum zitierten Beitrag Zitat von ixxi-seven_neu
Moin,

tja, wie alles im Leben ist auch der Lärm eine reine Ansichtssache. Was für den einen "Geil" erscheint ist dem anderen zu laut. Also folgt doch daraus, "wat den eenen sin Uhl, is den Annerns sin Nachtigall".
Recht machen kann man es niemandem. Ich würde auf jeden Fall zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen. Alleine schon um die Möglichkeit zu haben, die Strafe vor Gericht etwas abzumildern. Okay, das man für seine Taten geradestehen soll, das stimmt schon. Aber man muss auch eine Srtafe nicht "ganz" widerspruchslos hinnehmen. Sollte dann noch bei dem Beratungsgespräch (man muss ja nicht gleich ein Mandat erteilen) herauskommen, das dabei rechtlich nicht ganz sauber gehandelt wurde (Anzahl der Messungen, Aufstellung der Gerätschaften, Umgebungslärm und fehlende Übergabe des Stillegungsprotokolls)  hat man zumindest einen Hebel wo man ansetzen könnte.

Nur weil es Staatsbedienstete sind, sind sie weder allwissend, noch gottesgleich. Auch die Herren Mitglieder des Trachtenvereins haben sich an gesetzliche Regeln zu halten. Aber Rechtsbeugung wäre ja nichts neues. Ich will damit niemanden pauschal verurteilen, aber man kann eben als Zivilperson nicht immer wissen was rechtens ist.

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Rechtsbeugung: ließ doch erst einmal nach, was genau darunter zu verstehen ist, ehe Du so einen Vorwurf machst. Solche Begriffe (auch "Willkür") hat man schnell bei der Hand, wenn einem etwas gegen den Strich geht, aber man sollte schon etwas differenzierter betrachten (aber das macht ja Mühe und die macht man sich nicht gerne).

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Rufus ist offline Rufus · 492 Posts seit 09.09.2019
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Neuer Beitrag 03.06.2024 17:25
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zum zitierten Beitrag Zitat von ixxi-seven_neu
Sollte dann noch bei dem Beratungsgespräch (man muss ja nicht gleich ein Mandat erteilen) herauskommen, das dabei rechtlich nicht ganz sauber gehandelt wurde (Anzahl der Messungen, Aufstellung der Gerätschaften, Umgebungslärm und fehlende Übergabe des Stillegungsprotokolls)  hat man zumindest einen Hebel wo man ansetzen könnte.

Der ist gut! 
Wenn Outlaws zum Anwalt rennen. großes Grinsen

__________________
.
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!
 

Toyo ist offline Toyo · 53 Posts seit 21.04.2022
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Neuer Beitrag 03.06.2024 17:34
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Und wenn der Sachverständige am Krach nichts auszusetzen hat, würde ich den nächsten TÜV ansteuern, um die Anlage eintragen zu lassen.
Ich wette leider 10:1, dass die Anlage ca. 6-8dB zu laut ist...

Der Sachverständige wird diese Lautstärke meiner Meinung nicht tolerieren, und eingetragen bekommt man solche Endtöpfe ohnehin nicht!

Am besten sollte man reuemütig vorgehen, denn ein Anwalt verschlimmert diese Situation nur, obwohl er seinem Mandanten etwas anderes empehlen wird!

was soll ein Anwalt denn verschlimmern? Vielmehr wird dieser nach Kenntnis aller Umstände durch AE kompetent beraten und Handlungsempfehlungen aussprechen, da er einfach mehr Informationen erhält als der Betroffene. Und woher weißt du jetzt schon, dass der Anwalt, der ja mangels Mandatierung noch unbekannt ist, etwas anderes (was denn überhaupt) empfehlen wird? 

Ich habe mit meinen Rechtsanwälten stets sehr gute Erfahrungen gemacht. Und natürlich kosten diese Geld, das muss aber jeder für sich abwägen.

Das ist hier alles Stochern im Dunkeln mit wilden Vermutungen. Ich würde erstmal abwarten, was der SV feststellt.

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