Wäre mal interessant zu erfahren, wie die aktuelle Gesetzeslage aussieht, nachdem die StVZO durch die zum 1.3 2007 neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ersetzt wurde.
Ich hab folgendes im Bandit-Forum gefunden:
Bisher war die Ordnungswidrigkeit "Erlöschen der Betriebserlaubnis" im bundeseinheitlichen Tatbestandtkatalog geregelt (Verstoß gegen § 18 StVZO i.V.m. der einschlägigen Bußgeldvorschrift).
Darunter fielen z.B. der Anbau nicht typgeprüfter Teile, falsche Reifengröße, Reifen ohne Freigabe, und unter anderem auch Manipulationen an der Auspuffanlage (Abgasleitung/Geräuschpegel).
Dieser Verstoß war nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit 40 Euro Bußgeld plus Gebühren, und drei freundlichen Punkten in Flensburg bewehrt.
Soweit, so gut.
Nun ist aber zum 1.3 2007 die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, die viele veraltete Dinge aus der alten StVZO abgelöst hat und mehr auf die EU-Zulassungen und das EU-Recht ausgelegt ist.
Die Einführung dieser Verordnung ist 2002 beschlossen worden, und ab dem 1.3.2007 nun in Kraft.
Mit Inkrafttreten der neuen FZV wurden gleichzeitig verschiedene Teile der alten StVZO ungültig, da diese Dinge ja nun in der neuen FZV geregelt werden. Hierzu zählt u.a. auch die Verpflichtung zu einer gültigen Betriebserlaubnis. Der entsprechende Passus im alten §18 StVZO ist ungültig, den gibt es jetzt einfach nicht mehr.
Da sich aber der zur Zeit gültige Tatbestandkatalog im Bereich "Erlöschen der Betriebserlaubnis" ausschließlich auf diesen (wie gesagt nicht mehr gültigen) § 18 StVZO stützt, können logischerweise alle diese dort aufgeführten Verstöße gegen den §18 StVZO nicht mehr geahndet werden, weil eben die rechtliche Grundlage fehlt (rechtsstaatlicher Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz"...)
Das heißt im Klartext: Es ist natürlich immer noch verboten (die FZV schreibt ja auch eine gültige BE vor) - aber eine erloschene Betriebserlaubnis kostet aber nix mehr, weil es zu Zeit (noch) keine entsprechende Bußgeldvorschrift gibt.
Das heißt, dann man Euch im Moment nur max. 25 Euro für ein "unvorschriftsmäßiges Fahrzeug" abnehmen und eine Mängelkarte ausstellen kann.
Das wird so lange so bleiben, bis die Legislative nachzieht und den Tatbestandskatalog entsprechend ändert und eine Bußgeldvorschrift erläßt, die sich auf die neue FZV bezieht- das kann noch 3 Monate, aber auch noch 2 Jahre dauern...
Obwohl schon sein 2002 klar war, dass die FZV 2007 kommt, haben sie es bis 2007 ja auch schon nicht geschafft, da zu regeln...
Das oben geschriebene gilt für alle Änderungen am Fahrzeug OHNE eine Gefährdung der Verkehrssicherheit !! Werden sicherheitsrelevante Teile ohne BE z.B. an Bremsen, Lenkung oder Licht verbaut, reicht auch jetzt noch schon die bloße MÖGLICHKEIT einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, und es gibt weiterhin eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit 3 Punkten, und einem kräftigen Bußgeld (das regelt sich dann nach den immer noch gültigen §§30ff StVZO.. )
Aber z.B. durch einen zu lauten Auspuff ohne DB-Eater alleine eine ist eine"mögliche Gefährdung der Verkehrssicherheit" nicht zu begründen - deswegen nur die o.a. 25 Euro Verwarngeld.
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Bikergruss
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